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Rede: Das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der NS-Vergangenheit

Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB beim Symposium „Die Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der NS-Vergangenheit“ am 26. April 2012 im Kammergericht Berlin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Leiter der Unabhängigen Kommission, Professor Görtemaker und Professor Safferling,
liebe Abgeordnetenkollegen,
sehr geehrter Herr Professor Papier,
lieber Herr Dr. Kinkel,
liebe Frau Dr. Peschel-Gutzeit,
sehr geehrte Wissenschaftler und Teilnehmer des Symposiums,
meine Damen und Herren!

Ich begrüße Sie herzlich zum heutigen Symposium „Die Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der NS-Vergangenheit“.

Frau Präsidentin, Sie haben gerade sehr eindringlich die besondere Geschichte dieses Saales beschrieben. Nur wenige Meter von dem Platz, an dem ich hier stehe, pervertierte Roland Freisler in beispielloser, ungeheuerlicher Weise Recht und Gesetz.

Bevor Freisler Präsident des Volksgerichtshofs wurde, war er mehrere Jahre Staatssekretär im Reichsministerium der Justiz.

In dieser Eigenschaft hat er 1938 das Buch „Nationalistisches Recht und Rechtsdenken“ verfasst. Darin heißt es [Zitat]:

„So ist die Grundlage des (…) Rechts nicht seine gesetzliche Fassung, sondern die durch die nationalsozialistische Revolution gewandelte deutsche Lebensanschauung (…). Das Gesetz ist heute nicht weltanschaulich neutral, sondern weltanschaulich gebunden; denn es ist feierlicher Ausdruck des Willens der nationalsozialistischen Volksführung“

Ideologisch inhaltlich geprägte Gesetze sind ein Bruch mit dem Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, unabhängig von Herkunft, Religion, Rasse. Genau das hat Gesetzgebung und Rechtsprechung des nationalsozialistischen Regimes geprägt. Willkür und Verletzung der Menschenwürde derjenigen, die nicht in die Ideologie des Rassismus passten, war die Folge.

Eine Ausgabe von Freislers Buch findet sich heute in der Bibliothek des Bundesjustizministeriums. Offenbar wurde es in frühen Jahren wieder angeschafft – es trägt den Stempel des ersten Dienstsitzes des Hauses, der Rosenburg bei Bonn.

Meine Damen und Herren,
nach dem Untergang des sogenannten „Dritten Reichs“ und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wollte deren erster Justizminister Thomas Dehler das Bundesministerium der Justiz zu einer „juristischen Bauhütte“ machen.

Das besondere Wertgerüst dieses zuerst von Gustav Radbruch verwendeten Bildes dürfte erst vor dem Hintergrund verständlich werden, dass Dehler Mitglied des dem Humanismus und der Aufklärung verpflichteten Bundes der Freimaurer war.

Beim organisatorischen Aufbau des Ministeriums orientierte sich Thomas Dehler am Reichsjustizministerium aus der Zeit der Weimarer Republik. Personelle Anknüpfungen gab es auch, allerdings an das Justizministerium im „Dritten Reich“.

Und daraus ergibt sich die Problemstellung des heutigen Symposiums und der weiteren Aufarbeitung des Umgangs des Bundesministeriums der Justiz mit der NS-Vergangenheit.

Meine Damen und Herren,
dem Rechtsextremismus heute glaubwürdig entgegenzutreten und die Debatte über neue nationalsozialistische und antisemitische Handlungsmuster glaubwürdig zu bestehen, verlangt auch heute die Bereitschaft der staatlichen Institutionen, sich dem Umgang mit ihrer eigenen Vergangenheit zu stellen, diese zu erschließen und kritisch aufzuarbeiten. Das gilt in besonderem Maße für die Justiz und das Bundesministerium der Justiz, denen die Aufgabe oblag, den Rechtsstaat des Grundgesetzes aufzubauen.

Meine Damen und Herren,
die Zeit der nationalsozialistischen Terrorherrschaft ist kein beliebiges Kapitel deutscher Geschichte.
Allein der ständige Rückblick, die immer neue Befragung aus der Gegenwart heraus, lässt uns die Funktionsweise der Diktatur und die daraus folgende Verantwortung begreifen.

Dabei reicht es nicht aus, sich nur mit den Jahren des Nationalsozialismus selbst und mit den unmittelbaren Ausprägungen der Unrechtsjustiz zu beschäftigen. Es fehlt uns heute vor allem an Wissen über personelle und sachliche Kontinuitäten in der Zeit nach 1945. Das gehört zu einer umfassenden Aufgabe nicht nur dazu, sondern kann auch Begründungen für rechtspolitische oder unterlassene rechtspolitische Entscheidungen liefern. Erst wenn auch diese aufgearbeitet sind, können wir die Entstehung und Entwicklung unseres demokratischen Gemeinwesens vollständig verstehen und die verpflichtenden Lehren aus der Vergangenheit ziehen. Auch unter dem Eindruck Richard von Weizäckers Erinnerungsimperativ hat das Bundesministerium der Justiz seit Mitte der 1980er Jahre verstärkt eigene Anstrengungen unternommen, um die Aufarbeitung der juristischen Auseinandersetzung der NS-Zeit zu fördern.

Besonders darf ich dabei an die von meinem von mir sehr unterstützte Ausstellung „Im Namen des Deutschen Volkes – Justiz und Nationalsozialismus“ von 1989 erinnern, die
Sie, lieber Herr Dr. Kinkel, in Ihrer Zeit als Staatssekretär im Bundesjustizministerium mit initiiert haben.
Die Ausstellung ist in vielen Städten im Bundesgebiet gezeigt worden. Heute befindet sie sich im früheren Dienstgebäude des Bundesverwaltungsgerichts am Bahnhof Zoo und ich kann den Besuch sehr empfehlen.

Seit Anfang dieses Jahres nimmt sich die von mir bestellte Unabhängige Wissenschaftliche Kommission nun auch der drängenden Aufgabe an, die personellen und sachlichen Kontinuitäten des Bundesjustizministeriums der 1950er und 1960er Jahre auszuleuchten.

Tatsache ist, dass in den Dienst des Ministeriums nach 1949 auch Juristen eingestellt wurden, die in den Jahren der nationalsozialistischen Diktatur schwere Schuld auf sich geladen haben.

Wie hat sich die Beschäftigung dieser Mitarbeiter im Ministerium auf das Recht der jungen Bundesrepublik ausgewirkt? Wie hat sie die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Unrecht der
NS-Justiz beeinflusst? Welche Bedeutung hatte das im Zusammenhang mit der Strafverfolgung von NS-Tätern und der Bereinigung der Gesetze von nationalsozialistischer Ideologie?
Welche Kriterien waren bei Beförderungen maßgeblich, und welche spielten bei Einstellungen eine Rolle, auch beim Umgang mit aus dem Exil zurückgekehrten Juristen? Was war bekannt über Mitgliedschaften in NSDAP, SS, SA und Sondergerichten? All das sind wichtige Fragen, mit denen sich die unabhängige Kommission bereits beschäftigt hat und weiter auseinandersetzt.

Meine Damen und Herren,
die Untersuchung soll nicht die Aufbaujahre des Bundesministeriums der Justiz oder die Integrität und die Leistungen von unbescholtenen damaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rosenburg unter Generalverdacht stellen. Es geht vielmehr um die für heutige Lehren bedeutsame Frage, inwieweit ideologisiertes Gedankengut auf die Bundesrepublik Deutschland einwirken konnte.

Meine Damen und Herren,
Professor Görtemaker und Professor Safferling werden gleich die Einführung in diese Veranstaltung übernehmen.

Professor Christoph Safferling lehrt Strafrecht und Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Philipps-Universität Marburg. Er ist maßgeblich mit der Errichtung der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien befasst, die interdisziplinär die Grundlagen des modernen Völkerstrafrechts aufbereitet.

Professor Manfred Görtemaker ist Hochschullehrer für Neuere Geschichte an der Universität Potsdam und hat sich insbesondere mit der deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts beschäftigt.
Unter anderem wirkte er maßgeblich mit an dem modernen didaktischen Konzept des Militärhistorischen Museums in Dresden.

Meine Damen und Herren,
Professor Safferling und Professor Görtemaker ist es gelungen – auch dafür ein ausdrücklicher Dank – weitere, ganz herausragende Experten für ihre wichtige Arbeit zu gewinnen. Gemeinsam haben sie eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Wissensstandes und des weiteren Forschungsbedarfs vorbereitet.
Nach dem heutigen Symposium als Auftaktveranstaltung wird dann die eigentliche Feldarbeit der Forscher erst beginnen.

Das Bundesministerium der Justiz wird den Wissenschaftlern jegliche ihm mögliche Unterstützung gewähren, sich einer inhaltlichen Einflussnahme auf ihre Arbeit aber strikt enthalten. Mir ist sehr daran gelegen, dass Arbeiten der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission, diese Tagung und weitere Forschungen nicht allein als wissenschaftliche Expertenrunden oder geschlossene Ministeriumsveranstaltungen wahrgenommen werden.

Mein Anliegen ist es vielmehr, über die Forschungsergebnisse hinaus zu der Thematik einen kritischen Diskurs in der Öffentlichkeit zu initiieren. Ein erstes Zeichen in diese Richtung ist es, dass die heutige Veranstaltung außerhalb des Bundesjustizministeriums stattfindet.
Sie wird aber live dorthin übertragen, damit alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gelegenheit haben, das Symposium unmittelbar zu verfolgen.

Die Arbeitsergebnisse dieser Aufarbeitung sollen jeweils zeitnah der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ich freue mich deshalb besonders, dass der Direktor des Leo Baeck Instituts in London und des Fritz Bauer Instituts in Frankfurt, Herr Professor Raphael Gross, sein Interesse bekundet hat, nach Abschluss des Forschungsvorhabens dessen Ergebnisse der Öffentlichkeit im Rahmen einer Dauerausstellung zu vermitteln.

Meine Damen und Herren,
zahlreiche renommierte Persönlichkeiten haben sich bereit erklärt, an diesem Symposium mitzuwirken. Allen Referenten und Diskussionsteilnehmern danke ich sehr für ihre Beiträge zum Gelingen der heutigen Veranstaltung.

Lassen Sie mich diesen Dank zugleich mit den besten Genesungswünschen an Herrn Dr. Vogel sowie an Herrn Professor Hassemer verbinden, die aus gesundheitlichen Gründen heute bedauerlicherweise nicht anwesend sein können.

Auch Ihnen, Frau Präsidentin, danke ich für Ihre Gastfreundschaft an diesem geschichtsträchtigen Ort.

Der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission wünsche ich guten Erfolg für ihre anspruchsvolle Arbeit.

Ihnen allen vielen Dank für Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema und für Ihre Aufmerksamkeit!

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