Grußwort zum 69. Deutschen Juristentag
Der diesjährige Juristentag findet vom 18. – 21. September in München statt. Auf dem Juristentag treffen sich alle zwei Jahre Juristen aller Professionen, um über die vitalen rechtspolitischen Fragestellungen der Gesellschaft zu debattieren. Seine Beschlüsse sind eine wichtige Anregung für den Gesetzeber.
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 69. Deutschen Juristentages,
es freut mich, dass nach dem 63. Deutschen Anwaltstag nun auch der 69. Deutsche Juristentag die bayerische Landeshauptstadt München als Veranstaltungsort ausgewählt hat. Das zeigt einmal mehr die Attraktivität der Hauptstadt meiner bayerischen Wahlheimat im Allgemeinen wie für Juristen im Besonderen.
Der 69. Deutsche Juristentag behandelt ein breites Spektrum von Themen, die zentrale Gegenstände und Herausforderungen einer liberalen Rechtspolitik sind.
Im Bereich des Verbrauchervertragsrechts und des Verbraucherschutzrechts haben wir das Ziel, die Rechte der Verbraucher fortzuentwickeln und das Selbst-Vertrauen der Verbraucher zu stärken. Das Verbraucherschutzrecht muss möglichst einfache und transparente Regelungen bereithalten und darf den Verbraucher nicht überfordern. Mehr Transparenz sorgt gleichzeitig für mehr und fairen Wettbewerb.
Straftaten und deren Verfolgung im Internet stellen eine große Herausforderung für den Gesetzgeber dar. Das gilt aber mitnichten nur für die Frage der technischen Durchsetzbarkeit des materiellen Strafrechts, sondern ganz besonders für die Wahrung der Balance zwischen legitimen Strafverfolgungsinteressen und den Grund- und Freiheitsrechten. Gläserne Bürgerinnen und Bürger darf es weder offline noch online geben. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch rechtlich zulässig.
Im Programm des Deutschen Juristentages wird der Deutsche Corporate Governance Kodex als „Paradebeispiel für einen (halbstaatlichen) Eingriff in die Unternehmensführung“ benannt. Der Kodex wird dieses Jahr 10 Jahre alt und ist in der Mitte unseres Wirtschaftsrechts angekommen. Montesquieu wird der Ausspruch zugeschrieben: „Wenn ein Gesetz nicht notwendig ist, ist es notwendig, das Gesetz nicht zu erlassen.“ Dies ist eine liberale Grundüberzeugung und gilt auch und gerade für den Bereich der Wirtschaftspolitik. Der Kodex muss seine Wirkung entfalten können, und die Unternehmen müssen zeigen, dass sie ihren Ankündigungen Taten folgen lassen werden. Hier darf man die weitere Entwicklung mit Spannung erwarten, etwa was die Empfehlungen des Kodex zur Professionalisierung der Aufsichtsräte angeht.
Das Thema Datenschutz im Internet liegt mir – ungeachtet der Federführung des Bundesministeriums des Innern – als die für die Grundrechte zuständige Ministerin natürlich besonders am Herzen. Es stellt den nationalen wie den europäischen Gesetzgeber vor immense Herausforderungen. Das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Privatsphäre einerseits und möglichst ungehindertem Austausch von Daten und Informationen für Zwecke der gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Teilhabe andererseits hat mittlerweile die Europäische Kommission dazu veranlasst, den Entwurf einer Datenschutzgrundverordnung vorzulegen. Der damit verfolgte Ansatz, einheitliche Datenschutzstandards für den gesamten europäischen Binnenmarkt festzulegen, ist grundsätzlich schon überzeugend. Über die genaue Ausgestaltung wird aber – insbesondere im Hinblick auf einen effektiven Grundrechtsschutz – noch viel zu reden sein.
Ich bin sicher, dass der 69. Deutsche Juristentag die Diskussionen zu diesen und seinen weiteren Themen mit Beiträgen auf dem gewohnt hohen Niveau sehr bereichern wird. Ich wünsche Ihnen für das anspruchsvolle Fachprogramm gutes Gelingen. Das Rahmenprogramm und die Attraktionen der Landeshauptstadt München sollten Sie aber ebenfalls nicht verpassen.
Ihre
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

