Kostenfallen im Internet
| Das Problem:Dubiose Geschäftsmodelle, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet in Kostenfallen gelockt werden, haben zugenommen. Bestimmte Leistungen werden als „gratis“ angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele deklariert oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Mit der Rechnung folgt das böse Erwachen, da angeblich ein Abonnement abgeschlossen wurde. Viele Verbraucher zahlen, weil sie sich durch Inkassounternehmen und Rechtsanwälte unter Druck gesetzt fühlen. |
| Die „alte“ LösungOft ist gar kein Vertrag zustande gekommen. Oft kann der Vertrag angefochten oder widerrufen werden. |
| Die „neue“ Lösung: Internetbutton gegen KostenfallenEin neues, auf eine Initiative des Bundesjustizministeriums zurückgehendes Gesetz verbessert den Schutz gegen Kostenfallen im Internet. Die „Buttonlösung“ sorgt dafür, dass Internetverträge nur geschlossen werden können, wenn der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Der Bestellbutton muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen – z. B. durch die Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“. Dies gilt immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden, ob mit dem heimischen Computer, Smartphone oder Tablet-PC. Das Gesetz hat den Bundestag am 2. März 2012 und den Bundesrat am 30. März 2012 passiert. Nach Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt am 16. Mai 2012 sind die Vorschriften zur „Buttonlösung“ nun am 1. August 2012 in Kraft getreten. Der Schutz der „alten Lösung“ besteht daneben fort. |

