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Beschwerden gegen die Bahn

Das Problem

Das Problem:

Bahnfahrten verlaufen nicht immer wunschgemäß. Wenn ein Zug sich verspätet oder ausfällt, nicht über Anschlusszüge informiert wird oder Hilfe für Menschen mit eingeschränkter Mobilität fehlt, sind Bahnkunden nicht rechtlos (zu Ihren Rechten als Bahnkunde klicken Sie hier). Doch wo und wie können Bahnreisende Ihre Ansprüche durchsetzen und sich beschweren?

Die Lösung

Die Lösung

Erster Ansprechpartner für Beschwerden und Entschädigungsansprüche ist in der Regel das Bahnunternehmen, bei der Sie die Fahrkarte gekauft haben. Erfolgte die Beförderung mit verschiedenen Bahngesellschaften, können Ansprüche bei jeder dieser Gesellschaften geltend gemacht werden. Die Beschwerden müssen von dem Unternehmen spätestens binnen drei Monaten beantwortet werden. Die Deutsche Bahn AG und 45 weitere Eisenbahnunternehmen haben für ihre Kunden eine zentrale Stelle zur Regulierung von Zugverspätungen und -ausfällen eingerichtet: das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt. Es bietet zur Regulierung von Entschädigungen oder Erstattungen ein einheitliches Antragsformular, das hier heruntergeladen werden kann.

Schlichtung
Ist es nicht möglich, sich mit dem Bahnunternehmen über die Beschwerde oder Ansprüche zu einigen, muss es nicht gleich zu Gericht gehen. Lassen sich die Differenzen nicht ausräumen, können sich Bahnkunden auch an eine Schlichtungsstelle wenden, beispielsweise an die bundesweit tätige, unabhängige "Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr". Sie geht Beschwerden von Reisenden etwa wegen Verspätungen, Annullierungen oder Unfällen nach und versucht, die Streitigkeiten gütlich beizulegen. Die Schlichtung ist für die Reisenden kostenfrei. Auch viele regionale Schlichtungsstellen bieten Fahrgästen bei Problemen mit Bahnunternehmen ihre Unterstützung an.

Beschwerdestellen
Unabhängig hiervon können Sie sich auch an das Eisenbahnbundesamt oder die Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder wenden. Diese Stellen können aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen, wenn ein Bahnunternehmen seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt.


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