Beschwerden gegen die Bahn
| Das Problem:Bahnfahrten verlaufen nicht immer wunschgemäß. Wenn ein Zug sich verspätet oder ausfällt, nicht über Anschlusszüge informiert wird oder Hilfe für Menschen mit eingeschränkter Mobilität fehlt, sind Bahnkunden nicht rechtlos (zu Ihren Rechten als Bahnkunde klicken Sie hier). Doch wo und wie können Bahnreisende Ihre Ansprüche durchsetzen und sich beschweren? |
| Die LösungErster Ansprechpartner für Beschwerden und Entschädigungsansprüche ist in der Regel das Bahnunternehmen, bei der Sie die Fahrkarte gekauft haben. Erfolgte die Beförderung mit verschiedenen Bahngesellschaften, können Ansprüche bei jeder dieser Gesellschaften geltend gemacht werden. Die Beschwerden müssen von dem Unternehmen spätestens binnen drei Monaten beantwortet werden. Die Deutsche Bahn AG und 45 weitere Eisenbahnunternehmen haben für ihre Kunden eine zentrale Stelle zur Regulierung von Zugverspätungen und -ausfällen eingerichtet: das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt. Es bietet zur Regulierung von Entschädigungen oder Erstattungen ein einheitliches Antragsformular, das hier heruntergeladen werden kann. |

