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Bilanzrecht wird modernisiert

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist am 29. Mai 2009 in Kraft getreten. Es entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards.
Zu den wesentlichen Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gehören:
Deregulierung
Die Neuregelung entlastet die Unternehmen von vermeidbarem
Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute, die
nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der
handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und
Bilanzierungspflicht befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG
und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der
Bilanzierung vorgesehen. Insgesamt ist aufgrund dieser
Maßnahmen mit einer Senkung der Bilanzierungskosten in
Höhe von 1,3 Mrd. Euro zu rechnen. Nach dem Jahresbericht der
Bundesregierung 2008 zum Bürokratieabbau ergibt sich unter
zusätzlicher Berücksichtigung der Buchführungs- und
Inventurerleichterungen nach den Berechnungen des Statistischen
Bundesamtes insgesamt sogar ein Einsparpotential von etwa 2,5 Mrd.
Euro pro Jahr.
Verbesserung der Aussagekraft der
HGB-Abschlüsse
Das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz baut das bewährte
HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen
Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich
kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist.
Insbesondere bleibt es dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der
steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung
ist. Dies ermöglicht insbesondere den mittelständischen
Unternehmen, weiterhin nur ein Rechenwerk - die sog. Einheitsbilanz
- aufzustellen, das Grundlage für alle genannten Zwecke
ist.
Weitere Einzelheiten zu den Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes finden Sie hier.
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurde am 26. März 2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat am 3. April 2009 dem Gesetz zugestimmt und Ende Mai 2009 trat das Gesetz in Kraft.
Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit. Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009. Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können - soweit dies noch möglich ist - schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.


