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Die Beauftragte für Menschenrechtsfragen

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen, Frau Dr. Wittling-Vogel, ist für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber zahlreichen internationalen Gremien zuständig, die mit der Kontrolle der Einhaltung von internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen in Deutschland beauftragt sind.

Vor allem vertritt sie in allen Verfahren, die gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig sind, die Bundesrepublik Deutschland als Verfahrenbevollmächtigte. Sie ist Verbindungsbeamtin für den Ausschuss gegen Rassismus und damit verbundene Intoleranz (ECRI--Ausschuss gegen Rassismus und damit verbundene Intoleranz) und den Ausschuss zur Folterverhütung (CPT--Ausschuss zur Folterverhütung) des Europarats sowie für die Europäische Grundrechteagentur. Vor den Vertragsausschüssen der Vereinten Nationen aufgrund der Abkommen gegen Folter, gegen Rassismus, gegen das Verschwindenlassen und nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vertritt sie Deutschland sowohl in den Staatenberichtsverfahren als auch in Einzelverfahren.

Dazu kommt die Verhandlung bestimmter neuer völkerrechtlicher Verträge im Bereich der Menschenrechte. Außerdem ist sie Mitglied des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Beauftragte für Menschenrechtsfragen prüft auch, ob Gesetzentwürfe der Bundesregierung den internationalen Verpflichtungen entsprechen. Sie ist allerdings keine Ombudsperson. Daher ist es auch nicht ihre Aufgabe, einzelnen an sie herangetragenen Beschwerden nachzugehen, hierzu Empfehlungen abzugeben oder Beanstandungen auszusprechen.

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