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Veröffentlichung der Belehrungsformulare für Festgenommene

Hier finden Sie Belehrungsformulare, die die Strafverfolgungsbehörden gegenüber festgenommenen Personen verwenden können. Nach § 114b der Strafprozessordnung in der seit dem 1. Januar 2010 geltenden Fassung sind festgenommene Personen über bestimmte Rechte zu belehren. Die Belehrungsformulare geben hierfür Hilfestellung. Sie werden hier nach und nach auch in verschiedenen Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden.

Bitte klicken Sie in der Box oben rechts auf den Anfangsbuchstaben der Sprache, die Sie suchen. Dann gelangen Sie zur Übersicht der entsprechenden Belehrungsformulare.

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