GmbH-Reform
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Unternehmertum und Innovation sind die Grundlage des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Das neue GmbH-Recht gibt Gründern und Investoren den nötigen Rahmen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen.
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) erleichtert und beschleunigt Unternehmensgründungen. Die GmbH ist für den deutschen Mittelstand damit deutlich attraktiver geworden.
Die Rechtsform GmbH ist nun auch im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger: Denn viele Experten sahen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited, da in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt werden.
Aber nicht nur die Gründung einer GmbH wird einfacher, schneller und kostengünstiger, das neue GmbH-Recht wird auch insgesamt moderner und praxistauglicher. Da die Attraktivität der GmbH als Rechtsform nicht zuletzt davon abhängt, dass Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz wirksam geschützt werden, wird außerdem der Schutz vor Missbrauch verbessert. Die GmbH ist eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand. Existenzgründern steht künftig mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft eine zusätzliche Einstiegsvariante der GmbH zur Verfügung.
