Mediation; Schlichtung; Internationale Konflikte in Kindschaftssachen
Das Referat R A 7 ist mit den Themen Mediation, Schlichtung und mit Internationalen Konflikten in Kindschaftssachen befasst. Es wird geleitet von Herrn Carl.
Im Mittelpunkt der Referatstätigkeit steht derzeit die Mediation. Bislang gibt es für die Mediation noch keine einheitliche Rechtsgrundlage. Nicht zuletzt aufgrund europarechtlicher Vorgaben (Mediationsrichtliche der EU) soll sich dies künftig ändern. Das Referat hat deshalb den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung erarbeit. Der Entwurf ist im Januar 2011 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Auch während des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens wird das Referat den Gesetzentwurf fachlich begleiten.
Daneben ist das Referat verantwortlich für
- das Recht der Schiedspersonen und Schiedsstellen,
- die Vorschrift des § 15a EGZPO (landesrechtliche Regelungen für Einigungsversuche vor Gütestellen),
- die außergerichtliche Streitschlichtung im zivilrechtlichen Bereich in Deutschland sowie auf europäischer und internationaler Ebene einschließlich der Zuständigkeit für das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet der Bereich der internationalen Konflikte in Kindschaftssachen. Eine zentrale Rolle spielt hier das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ). Es verfolgt das Ziel, Kinder vor den nachteiligen Folgen eines widerrechtlichen Verbringens in einen anderen Vertragsstaat oder eines Zurückhaltens dort zu schützen und die Rückführung der Kinder in den Staat ihres gewöhnlichen Aufenthalts sicherzustellen. Referat R A 7 wird in einzelnen Entführungsfällen allerdings in der Regel nicht selbst tätig. Zuständiger Ansprechpartner ist hier vielmehr das Bundesamt für Justiz in Bonn, das für Deutschland insoweit die Aufgabe der Zentralen Behörde wahrnimmt.
