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Richterin oder Richter für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gesucht

Das Bundesministerium der Justiz macht darauf aufmerksam, dass im kommenden Jahr die Wahl
einer deutschen Richterin bzw. eines
deutschen Richters
am Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte
durch die Parlamentarische Versammlung des Europarats ansteht.
Die Parlamentarische Versammlung wählt aus einer Liste von drei Kandidatinnen und Kandidaten, die von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen werden.
Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist es, die Einhaltung der Verpflichtungen, welche die Vertragsstaaten der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten übernommen haben, sicherzustellen. Er entscheidet über Individual- und Staatenbeschwerden, in denen eine Verletzung der Konventionsrechte durch einen Vertragsstaat gerügt wird. Im Jahr 2008 hat der Gerichtshof über 30.000 Entscheidungen getroffen (weitere Informationen über den Gerichtshof finden Sie unter www.ec hr.coe.int).
Nach Artikel 21 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten müssen die Richterinnen und Richter "ein hohes sittliches Ansehen genießen und entweder die für die Ausübung hoher richterlicher Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Rechtsgelehrte von anerkanntem Ruf sein". Die Arbeitssprachen des Gerichtshofs sind Englisch und Französisch.
Geeignete Persönlichkeiten werden gebeten, ihr Interesse bis zum 18. Dezember 2009 dem Bundesministerium der Justiz, Referat Z A 1, 11015 Berlin schriftlich darzulegen und einen Lebenslauf beizufügen. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Menschenrechte sollten angegeben werden. Die Bundesregierung erstellt sodann eine Liste von drei Kandidatinnen und Kandidaten, in die auch Persönlichkeiten aufgenommen werden können, die sich nicht selbst auf diesen Aufruf melden. Telefonische Anfragen können an Herrn Polk (Tel. 030-18580-9446) gerichtet werden.


