Inhalt
Vertrag von Lissabon in Kraft
Brüssel, 1. Dezember 2009
Mit dem heutigen Tag ist der sogenannte "Vertrag von Lissabon" in Kraft getreten - und die Europäische Union auf eine neue Grundlage gestellt.
Der Vertrag von Lissabon ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der bereits am 12. Dezember 2007 in der portugiesischen Hauptstadt unterzeichnet wurde. Er ändert und ergänzt die bestehenden Vertragsgrundlagen des europäischen Integrationsverbandes, vor allem den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und den Vertrag über die Europäische Union.
Bisher basierte das politische System der Europäischen Union auf den sogenannten "drei Säulen": der Europäischen Gemeinschaft (EG), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Durch den Vertrag von Lissabon wird das sogenannte "Drei-Säulen-Modell" weitgehend aufgelöst. Für die Maßnahmen zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit gelten jetzt im Wesentlichen die allgemein üblichen Regeln. Dies stärkt das Europäische Parlament deutlich; bisher musste es in diesem Politikbereich nur angehört werden.
Generell weitet der Reformvertrag die Rechte des Europäischen Parlaments erheblich aus: In der Regel muss es nun Gesetzgebungsakten und internationalen Übereinkommen zustimmen; dazu kommen erweiterte Befugnisse in Haushaltsfragen. Insgesamt sind Europäisches Parlament und Rat bei einem erheblichen Teil der Aktivitäten der EU gleichberechtigt.
Das Europäische Parlament wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Union direkt gewählt - eine Stärkung der Rechte des Parlaments bedeutet daher auch eine Stärkung der Demokratie.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ist auch die - schon im Rahmen der Vorarbeiten zum Verfassungsvertrag entworfene - Europäische Grundrechte-Charta vom 12. Dezember 2007 rechtsverbindlich. An die neuen Grundrechte sind einerseits die Organe der Europäischen Union gebunden, andererseits auch die Mitgliedstaaten, wenn sie EU-Recht durchführen. Dadurch wird der Charakter der Europäischen Union als Wertegemeinschaft gestärkt.
Weitere wesentliche Neuerungen des Lissabonvertrages betreffen eine stärkere Einbindung der nationalen Parlamente in den europäischen Gesetzgebungsprozess, die Stärkung der Rolle des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik der Union, die Ausweitung des Prinzips der qualifizierten Mehrheit auf die meisten Politikbereiche bei Entscheidungen des Ministerrates, die Einführung einer europäischen Bürgerinitiative oder die Einführung eines Klagerechts für nationale Parlamente vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung des Grundsatzes der Subsidiarität.


