Am 1. Januar 2007 nimmt das neue Unternehmensregister seinen Betrieb auf. Damit wird die Unternehmenspublizität deutlich verbessert, jedermann kann die veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten über eine zentrale Seite im Internet einsehen. Zugleich wird das das deutsche Handelsregistersystem grundlegend modernisiert.
Im Einzelnen gibt es folgende Änderungen:
1. Unternehmensregister
Unter www.unternehmensregister.de können ab dem 1. Januar
2007 wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens
online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale
Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten,
deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online
bereit stehen („one stop shopping“). Das umfasst auch
den Zugang zu den Handels-, Genossenschafts- und
Partnerschaftsregistern und zu den veröffentlichten
Jahresabschlüssen. Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr wird
künftig nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen
müssen, um die wesentlichen publizitätspflichtigen Angaben über
ein Unternehmen zu erhalten.
Da das Unternehmensregister rein elektronisch geführt wird, werden die Zulieferungspflichtigen (die Landesjustizverwaltungen, die veröffentlichungspflichtigen Unternehmen oder die von diesen Beauftragten sowie der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers) die Daten auch bereits elektronisch an das Unternehmensregister übermitteln. Über die Einzelheiten der Übermittlung wird der Betreiber des Unternehmensregisters (dies ist die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH) unter www.unternehmensregister.de informieren.
2. Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und
Partnerschaftsregister
Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden
auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die
Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung
der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur
noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können
allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen
bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht
werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die
Anmeldungen zur Eintragung eine öffentliche Beglaubigung
erforderlich. Zur Beschleunigung der Eintragungsverfahren ist
unter anderem vorgesehen, dass über Anmeldungen zur Eintragung
grundsätzlich „unverzüglich“ zu entscheiden ist;
zudem werden die Ausnahmen vom Erfordernis eines
Kostenvorschusses erweitert.
Weil die Register elektronisch geführt werden, werden Handelsregistereintragungen künftig auch elektronisch bekannt gemacht ─ eine preiswerte und für jeden Interessenten aus dem In- und Ausland in gleicher Weise leicht zugängliche Form. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 wird die Bekanntmachung zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen.
3. Offenlegung der Jahresabschlüsse
Für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung
der Jahresabschlüsse sind nicht mehr die Amtsgerichte, sondern
der elektronische Bundesanzeiger zuständig. Damit werden die
Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und der
elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen
Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen
ausgebaut. Die Unterlagen der Rechnungslegung sind künftig
ebenfalls elektronisch einzureichen; daneben ist für eine
Übergangszeit bis Ende 2009 auch eine Einreichung in Papierform
möglich. Über die Einzelheiten der Einreichung der
Jahresabschlussunterlagen informiert der elektronische
Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de.


