Telekommunikationsüberwachung

Telekommunikationsüberwachung

Mehr Grundrechtsschutz bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen

Telefon mit Wählscheibe

Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2007 ein Gesetz zur Novellierung des Telekommunikationsüberwachungsrechts verabschiedet.

Das Gesetz

  • novelliert die geltenden Vorschriften der StPO zur Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen und
  • sorgt für grundrechtswahrende Verfahrenssicherungen bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen.

Mit dieser Regelung wird der Rechtsschutz der Betroffenen erheblich verbessert. Das Gesetz trägt zudem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, das einen gesetzlichen Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen gefordert hat.


Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht