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Telekommunikationsüberwachung
Mehr Grundrechtsschutz bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen

Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2007 ein Gesetz zur Novellierung des Telekommunikationsüberwachungsrechts verabschiedet.
Das Gesetz
- novelliert die geltenden Vorschriften der StPO zur Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen und
- sorgt für grundrechtswahrende Verfahrenssicherungen bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen.
Mit dieser Regelung wird der Rechtsschutz der Betroffenen erheblich verbessert. Das Gesetz trägt zudem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, das einen gesetzlichen Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen gefordert hat.
Gesetzgebungsverfahren
Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht
- Gutachten zur "Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung
über Telekommunikationsverbindungsdaten nach
§§ 100g, 100h StPO"
Forschungsbericht im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz (2008) - Gutachten zur "Rechtwirklichkeit und Effizienz der
Überwachung der Telekommunikation nach den
§§ 100a, 100b StPO und anderer
verdeckter Ermittlungsmaßnahmen"
Hintergrundinformationen (2003)
Zusammenfassung des Gutachtens (Abschlussbericht) (2003)


