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Unsere Themen
Verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere vielfältigen Themenbereiche

Die Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland obliegt - wie in jeder parlamentarischen Demokratie - den gesetzgebenden Körperschaften, also dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat. Das Bundesministerium der Justiz wirkt hieran mit. Es bereitet in erster Linie neue Gesetze sowie die Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen vor. Dabei ist das Ministerium federführend vor allem für die "klassischen" Bereiche des Rechts.
Verfassungsjubiläen 1919 - 1949 - 1989

Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt anders als das öffentliche Recht die Rechtsbeziehungen zwischen verschiedenen Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) auf der Grundlage der Gleichordnung und Gleichberechtigung. Es gibt anders als im öffentlichen Recht kein Über- und Unterordnungsverhältnis.
Handels- und Wirtschaftsrecht

Verbraucherschutz

Strafrecht

Rechtspflege

Mit dem Begriff Rechtspflege bezeichnet man herkömmlicherweise die den Gerichten zugewiesenen Tätigkeiten. In erster Linie zählt dazu die Rechtsprechung. Hinzu kommen alle sonstigen den Gerichten durch den Gesetzgeber übertragenen Tätigkeiten sowie die von anderen Organen der Rechtspflege (z. B. Anwälten und Notaren) wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten.
Verständliche Gesetze und Bürokratieabbau

Europa

Menschenrechte

Nationaler Integrationsplan
Internationale Zusammenarbeit

Rechtsfolgen der Deutschen Einheit

Europäisches Forum für die Rechte des Kindes






