Stellungnahme Bundestag Schöffen

Schöffen müssen ausreichend Deutsch beherrschen

Berlin, 2. Juli 2010
Die Justizministerin hält eine Rede im Deutschen Bundestag - © Bundesregierung/Kugler

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am Donnerstag im Bundestag zur geplanten Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes Stellung genommen. Mit dem Gesetzentwurf, dem die Abgeordneten in der Sitzung mehrheitlich zustimmten, werde die Berufung zum Schöffen künftig an die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache gekoppelt, erläuterte die Ministerin. Es gehe dabei nicht um die Beherrschung des gesamten juristischen Fachvokabulars, sondern um ein grundlegendes Verständnis des gesprochenen Worts in der Hauptverhandlung sowie um die die Möglichkeit, sich als Schöffe in der Urteilsberatung selbst aktiv einbringen zu können. Zugleich müsse die Integration von Zuwanderern in die Gerichtsbarkeit gestärkt werden, sagte Leutheusser-Schnarrenberger: "Die Schöffen sollen möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen repräsentieren. Gerade Migranten mit deutschem Pass sollen künftig stärker als Schöffen berufen werden." Auch für sie gelte jedoch: "Dieses Amt kann nur sinnvoll ausgefüllt werden, wenn man ausreichend die deutsche Sprache beherrscht."

Ergänzt werden soll das Gerichtsverfassungsgesetz darüber hinaus durch eine Divergenzklausel, mit der die Bundesregierung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur nachträglichen Sicherungsverwahrung reagiert. Eine Reihe von Menschen, die von dieser Entscheidung des Gerichtshofs unter Umständen profitieren könnten, säßen derzeit noch in Sicherungsverwahrung, sagte die Bundesjustizministerin. Manche Gerichte entschieden nun, dass die Sicherungsverwahrten freigelassen werden müssten, andere verfügten die Weiterführung der Sicherungsverwahrung. Die Divergenzklausel solle nun zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung in dieser wichtigen Fragen beitragen. Im Moment endeten die Verfahren noch beim Oberlandesgericht, so Leutheusser-Schnarrenberger. "Mit der Divergenzvorlage wird die Möglichkeit eröffnet, den jeweiligen Fall beim Bundesgerichtshof vorzulegen, wenn ein Oberlandesgericht von der Rechtssprechung eines anderen abweicht."

Die Bundesjustizministerin wies die Parlamentarier zudem darauf hin, dass sie nach der Sommerpause über weitere wichtige Aspekte der Sicherungsverwahrung zu entscheiden hätten: "Wir werden Ihnen vorschlagen, die Führungsaufsicht und die grundlegende Ausrichtung der Sicherungsverwahrung zu verändern", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Dazu habe das Bundeskabinett bereits Eckpunkte aus ihrem Hause beschlossen, so die Ministerin: "Diese beinhalten eine deutliche Verlagerung weg von der nachträglichen hin auf die vorbehaltene Sicherungsverwahrung - und natürlich den Erhalt der primären Sicherungswahrung."