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Publikationen des BMJ
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Handel mit gestohlenen Daten darf nicht angeheizt werden
Berlin, 8. Februar 2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ihre Bedenken gegenüber dem Ankauf rechtswidrig erlangter Bankkundendaten geäußert.
Die staatliche Pflicht zur Strafverfolgung beziehe sich nicht nur auf die Steuerhinterziehung, sondern ebenso auf die Verfolgung des Datendiebstahls erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. "Der Handel mit gestohlenen Daten darf durch den Ankauf des Staates nicht angeheizt werden. Der Eindruck wäre fatal, dass Anreize für die Begehung von Straftaten entstehen." Die Justizministerin warnte davor, sich bei der Bekämpfung von Steuerflucht in die Abhängigkeit zwielichtiger Datenlieferanten zu begeben.
Leutheusser-Schnarrenberger forderte eine engere Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Steuerhinterziehung innerhalb Europas. "Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir sicherstellen, dass wir in Zukunft Beweismittel auf rechtsstaatlich einwandfreiem Weg erhalten."
100 Tage Bundesjustizministerin
Berlin, 4. Februar 2010
In den ersten 100 Tagen wurden die Weichen gestellt, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat zurückzugewinnen. Statt die staatlichen Überwachungsbefugnisse durch immer neue Sicherheitsgesetze auszuweiten, werden die Freiheitsrechte des Einzelnen wieder in den Mittelpunkt gerückt. Als erstes konkretes Projekt zur Stärkung der Bürgerrechte ist bereits der Gesetzentwurf zur Änderung des § 160a StPO auf den Weg gebracht: Zukünftig wird das Mandantengeheimnis gestärkt - dadurch werden diejenigen, die bei ihrem Anwalt um Rat und Hilfe suchen, besser vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen geschützt. Die freie und ungehinderte Kommunikation des Mandanten mit seinem Anwalt - nicht nur mit dem Strafverteidiger - muss frei von staatlicher Ausforschung möglich sein.
Demnächst wird ein Gesetzentwurf folgen, der die Regelungen über Beschlagnahmen bei Journalisten verschärfen und sicherstellen soll, dass diese Berufsgruppe bei Veröffentlichungen von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden kann. Dadurch wird die Pressefreiheit erheblich gestärkt. mehr...
Deutsch-französischer Ministerrat
Berlin, 4. Februar 2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist heute zum 12. deutsch-französischen Ministerrat nach Paris gereist. Die halbjährlich stattfindenden Treffen des deutschen und französischen Kabinetts dienen der gegenseitigen Abstimmung bilateraler, europäischer und internationaler Vorhaben. Mit den Treffen des Ministerrates soll die deutsch-französische Zusammenarbeit durch die Umsetzung konkreter Projekte vertieft werden.
Im Rahmen des Ministerrates hat Leutheusser-Schnarrenberger mit
ihrer französischen Amtskollegin Michèle Alliot-Marie
ein Abkommen über deutsch-französisches Eherecht
unterzeichnet.
Mehr über den deutsch-französischen Wahlgüterstand
erfahren Sie hier.
Bundesjustizministerin zu der Debatte über die Steuersünderdatei
Berlin, 3. Februar 2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu der Debatte über die Steuersünderdatei:
Die Frage des Ankaufs der Steuersünderdatei ist eine politisch wie rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Die Steuerverwaltung ist dem Bundesfinanzministerium zugeordnet. Es ist gut, dass der Bundesfinanzminister eine umfassende rechtliche Prüfung vornehmen lässt, ob überhaupt ein legaler Erwerb möglich ist. Eine sachliche Diskussion wie in der europäischen Nachbarschaft mit Steuerflüchtlingen umgegangen wird, ist überfällig. Ich warne vor einer innenpolitischen Instrumentalisierung durch die Opposition bei einem Thema, das sehr sensibel ist und viele juristische wie politische Facetten hat.
Bundesjustizministerin hält Rede zum Schutz der Grundrechte in der Europäischen Union
Berlin, 3. Februar 2010
Am 2. Februar hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Madrid eine Rede zur Eröffnung einer Konferenz der spanischen Ratspräsidentschaft zum Schutz der Grundrechte in der Europäischen Union gehalten. Schwerpunkt der Rede waren der Stellenwert von Grund- und Bürgerrechten in der EU und der anstehende Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Leutheusser-Schnarrenberger forderte, dass die Europäische Union auch eine Union der Bürgerrechte sein müsse. Bislang war es oft wichtiger, "wie Justiz und Polizei in Europa noch besser zusammenarbeiten können, aber nicht so sehr, wie die Freiheitsrechte der Bürger besser geschützt werden." Freiheit könne nicht dadurch verteidigt werden, dass sie preisgeben werde, betonte die Bundesjustizministerin. "Wir müssen uns gerade dann zu unseren Werten bekennen, wenn diese bedroht sind."
Der Schutz der Grundrechte, die Achtung der Privatsphäre und die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten hätten zu wenig politische Priorität in Ministerrat und Kommission gehabt. Für einen "Kurswechsel hin zu mehr Bürgerrechten" sehe Leutheusser-Schnarrenberger nun aber ermutigende Anzeichen:
Durch die Einführung einer eigenen Kommissarin für Justiz- und Grundrechte werde deutlich, dass Bürgerrechte auch institutionell aufgewertet werden.
Die Reaktion des Europäischen Parlaments auf das SWIFT-Abkommen stimme die Bundesjustizministerin zuversichtlich. Vor allem, da der Lissabonner Vertrag dem Europäischen Parlament mehr Rechte eingeräumt habe, sei es ein gutes Zeichen, dass die Sensibilität der EU-Parlamentarier für den Datenschutz weiter wachse.
Schließlich sei der Beitritt der EU zur Europäischen Menschrechtskonvention ein Zeichen der Stärkung der Bürgerechte in der EU, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Während die EU-Organe bisher nur intern zur Einhaltung der EMRK verpflichtet waren, würden nun alle EU-Bürger Anspruch auf Einhaltung der Konvention durch die EU haben. Bei Verstößen der EU können sie sich künftig direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wenden.
Justizministerin: Google darf andere digitale Bibliotheken nicht ausbremsen
Berlin, 1. Februar 2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Einreichung eines sog. Amicus-Curiae-Schriftsatzes im amerikanischen Rechtsstreit zur Google-Buchsuche:
Im amerikanischen Rechtsstreit zur Google-Buchsuche hat die
Bundesregierung fristgerecht einen Schriftsatz eingereicht, einen
so genannten Amicus Curiae Brief. In einem Verfahren vor einem
amerikanischen Gericht, handelt Google momentan einen Vergleich
aus, der auch deutsche Autoren und Verleger erfasst. Inzwischen
liegt ein überarbeiteter Vergleichsvorschlag auf dem Tisch.
Für viele deutsche Rechteinhaber ist weiterhin unklar, ob sie
von dem Vergleichsvorschlag erfasst sind. Auch das Grundproblem
bleibt: Google bekäme eine Lizenz für die Online-Nutzung
von so genannten "verwaisten" Werken, die anderen digitalen
Bibliotheken entzogen wären. Der amerikanische Prozess darf
einer ausgewogenen Regelung durch den Gesetzgeber nicht vorgreifen.
Andere gute Initiativen wie die Deutsche Digitale Bibliothek
dürfen durch Googles Vorpreschen nicht ausgebremst werden. Mit
dem Amicus-Curiae-Schriftsatz setzen wir uns für die deutschen
Autoren und Verleger ein. Was wir nicht akzeptieren, ist die
Haltung: Erst handeln und dann nachfragen. Zuerst scannt Google
massenhaft Bücher und wartet dann auf die Reaktion der
Rechteinhaber.
mehr...
Ministerin lehnt Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen ab
Berlin, 29. Januar 2010
Am 28. Januar nahm Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an einer Podiumsdiskussion des Verbandes der Privaten Rundfunk- und Telemedien (VPRT) in Berlin über "Perspektiven für die Kreativität - Sendeunternehmen als Innovations- und Wirtschaftsfaktor" teil. In einem Panel diskutierte die Bundesjustizministerin mit Jürgen Doetz, dem Präsidenten der VPRT, Prof. Haucap, dem Vorsitzenden der Monopolkommission und den Geschäftsführern von RTL und ProSiebenSat1 Gerhard Zeiler und Thomas Ebeling.
Bei der Diskussion betonte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, dass in der heutigen digitalisierten Informationsgesellschaft, in der Zugriff und Verwertung von Inhalten technisch immer einfacher werden, der Schutz des geistigen Eigentums im Wandel begriffen sei.
Netzsperren zur Sanktionierung von Urherberrechtsverstößen lehnte Leutheusser-Schnarrenberger entschieden ab. "Wir stehen dem französischen Modell der Internetsperren ablehnend gegenüber. Wir halten das für einen unverhältnismäßigen Eingriff", erklärte die Bundesjustizministerin.
Leutheusser-Schnarrenberger betonte, dass das Internet vor allem
neue Chancen und Möglichkeiten biete. Ein "rechtsfreier Raum"
sei das Internet nicht. Die Gefahr liege eher darin, dass die
Digitalisierung eine ganze Generation mit wenig Wertschätzung
gegenüber dem Urheberrecht hervorgebracht habe.
Entscheidend sei vor allem mehr Aufklärung über die
Situation von Kulturschaffenden und Konsequenzen von
Urheberrechtsverstößen zu leisten, sonst erreiche die
Politik die Bürger nicht.
Für vorstellbar hält Leutheusser-Schnarrenberger eine Beteiligung der privaten Sender an der Urheberrechtspauschale. Diese wird an die Gema, die VG Wort und VG Bild Kunst ausgeschüttet. Die VG Media, in der die privaten Sender organisiert sind, ist bislang als einzige Gruppe von Rechteinhabern davon ausgeschlossen. Auch das so genannte "Kneipenrecht", nachdem Sendeunternehmen nur dann eine Vergütung von Public-Viewing Veranstaltern verlangen können, wenn für die öffentliche Vorführung Eintrittsgeld erhoben wird, sei zu überdenken.
Bundesjustizministerin stellt Regierungsprogramm im Rechtsausschuss vor
Berlin, 27. Januar 2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heute dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die rechtspolitischen Schwerpunkte der laufenden Legislaturperiode vorgestellt. Leutheusser-Schnarrenberger kündigte an, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben zügig und mit der erforderlichen Sorgfalt umzusetzen.
Die Bundesjustizministerin hat dabei einige besonders komplexe Rechtsgebiete angesprochen, bei denen eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Bundestagsfraktionen, unabhängig von tagespolitischen Ereignissen, erforderlich sein wird. Dazu zählen Gesetzesänderungen im Bereich des Miet- und Insolvenzrechts, eine Neuregelung des Systems der Sicherungsverwahrung und der so genannte Dritte Korb der Urheberrechtsreform. Leutheusser-Schnarrenberger betonte auch, dass nach dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Bundestag im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben nötig sein wird.
"Erstes konkretes Projekt zur Stärkung der Bürgerrechte"
Berlin, 25. Januar 2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am vergangenen Freitag einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Mandantenschutzes auf den Weg gebracht. Nach bisheriger Rechtslage sind nur Strafverteidiger sicher vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen. Andere Rechtsanwälte sind von diesem absoluten Schutz ausgenommen. Hier muss lediglich eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen werden. Diese "künstliche Differenzierung zwischen Strafverteidigung und sonstiger Anwaltstätigkeit" solle nun aufgehoben werden, sagte die Ministerin gegenüber der FAZ.
"Wir wollen dafür sorgen, dass diejenigen die bei ihrem Anwalt um Rat und Hilfe suchen, vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen künftig besser geschützt sind. Ein Mandant muss sicher sein, dass das was er mit seinem Anwalt bespricht auch wirklich vertraulich bleibt" erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Viele Rechtsgebiete wie das Wirtschafts- und Insolvenzrecht seien eng mit strafrechtlichen Fragen verwoben und ließen sich nicht eindeutig voneinander abgrenzen.
Laut Leutheusser-Schnarrenberger sei es das Ziel der
Bundesregierung, "durch rechtsstaatliche Korrekturen und
Gesetzesentschärfungen das Vertrauen der Bürgerinnen und
Bürger in den Rechtstaat zurückzugewinnen." Der
vorliegende Gesetzentwurf sei "das erste konkrete Projekt zur
Stärkung der Bürgerrechte."
Die Bundesjustizministerin kündigte auch eine Stärkung
der Pressefreiheit an. Als nächster Schritt werde ein
Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, "das die Regelungen
über Beschlagnahmen bei Journalisten verschärfen und
sicherstellen soll, dass diese Berufsgruppe bei
Veröffentlichungen von zugespieltem Material nicht mehr wegen
Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden kann."
Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag
Berlin, 20. Januar 2010
Gestern hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Rahmen der Haushaltsdebatte im Bundestag den Einzelplan des Justizministeriums vorgestellt. In ihrer Rede hat Leutheusser-Schnarrenberger drei Schwerpunkte ihrer Regierungsarbeit hervorgehoben: die rechtliche Umsetzung der Lehren aus der Finanz- und Wirtschaftskrise, die Digitalisierung der Kommunikation und die Gesellschaftspolitik.
Leutheusser-Schnarrenberger wies darauf hin, dass die Finanzkrise auch im Bereich der Rechtspolitik Handlungsbedarf aufgezeigt habe. So seien zum Beispiel Änderungen im Insolvenzrecht nötig. Damit es künftig nicht mehr zur Verstaatlichung systemrelevanter Banken kommen müsse, werde ein Reorganisationsverfahren geschaffen. Die Bundesjustizministerin betonte, es gehöre auch zu ihrem Verständnis von Liberalismus, "dass man für persönliche Fehler geradestehen muss." Haftung und persönliche Verantwortung müssten zusammengeführt werden, denn "Gier und Leichtsinn wurden bei manchen Managern nicht nur durch satte Boni geweckt, sondern auch durch zu wenig Haftung." Daher werde man die Höchstfristen für die Verjährung von Haftungsansprüchen verlängern.
Als zweiten wichtigen Bereich der Justizpolitik des nächsten Jahres benannte Leutheusser-Schnarrenberger die Digitalisierung der Kommunikation. Dabei gehe es einerseits darum die Freiheit des Internets zu schützen, andrerseits aber eine wirksame Durchsetzung von Leistungsschutz- und Urheberrechten zu gewährleisten. Auch der Verbraucherschutz im Internet müsse gestärkt werden, zum Beispiel durch klare Kennzeichnung so genannter Abofallen. Mit der geplanten Stiftung Datenschutz sollen zudem Verbrauchern datenschutzrechtliche Aspekte bestimmter Leistungen und Angebote klar vor Augen geführt werden.
In der Gesellschaftspolitik betonte die Bundesjustizministerin, es müsse generell "auf ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und die Vielfalt der Lebensentwürfe" geachtet werden. Im Bereich des Vormundschaftsrechts seien konkrete Maßnahmen bereits auf den Weg gebracht worden. Die Betreuung von Kindern durch bessere personelle Ausstattung der Sozialämter und häufigeren persönlichen Kontakt des Vormunds mit seinem Schützling stehen dabei im Vordergrund. Leutheusser-Schnarrenberger kündigte auch einen stärkeren Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation mit Anwälten und Ärzten an. Als eines der schwierigsten Themen benannte die Bundesjustizministerin die Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung. Dabei werde es darum gehen, "auf der einen Seite dem berechtigten Anliegen der Allgemeinheit zu entsprechen, einen gewissen Schutz zu erhalten, auf der anderen Seite aber nicht zu vergessen, dass Sicherungsverwahrung eine Ausnahme ist, nicht die Regel, keine normale Verlängerung des Strafvollzugs."
Die ganze Rede finden Sie hier.
Bundesjustizministerin trifft Generalsekretär des Europarates
Berlin, 19. Januar 2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich heute mit Thorbjorn Jagland, dem Generalsekretär des Europarates, getroffen. Bei dem einstündigen Gespräch wurden unter anderem die Auswirkungen des Lissabonner Vertrages auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) besprochen.
Die Bundesjustizministerin sprach mit Generalsekretär Jagland auch über die anstehende Reform des Europarates. Dabei wird es vor allem darum gehen, die Handlungsfähigkeit des Europäischen Menschengerichtshof (EGMR) trotz der stetig steigenden Zahl von Individualbeschwerden zu gewährleisten. Nachdem Russland am 15. Januar als letzter Mitgliedstaat des Europarates das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK ratifiziert hat, kann nun die Entlastung des EGMR und damit eine wesentliche Beschleunigung der Verfahren auf den Weg gebracht werden.
Der Europarat ist mit 47 Mitgliedstaaten die größte europäische Internationale Organisation. Seit 1949 setzt sich der Europarat für die Wahrung der Menschenrechte und die Sicherung demokratischer und reststaatlicher Grundsätze ein.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Als stellvertretende Vorsitzende der Liberalen Demokraten und Berichterstatterin des Europarates hat sie unter anderem die Umstände des Prozesses gegen Michail Chodorkowski und die Ermordung des regierungskritischen ukrainischen Journalisten Georgi Gongadse untersucht.
Bundesjustizministerin: Initialzündung für Angleichungen im Familienrecht

Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat die Bundesregierung heute der Zeichnung des Staatsvertrags zum deutsch-französischen Wahlgüterstand zugestimmt. Das Abkommen soll am 4. Februar 2010 beim deutsch-französischen Ministerrat gezeichnet werden.
"Mehr als jeder zehnte Deutsche heiratet heute ausländische Staatsangehörige. Ein Europa, das immer enger zusammenwächst, braucht handhabbare und klare Lösungen für Ehen, die sich zu Recht nicht an Staatsgrenzen und Staatsangehörigkeiten halten. Jetzt bringen wir mit Frankreich einen gemeinsamen Wahlgüterstand auf den Weg, der für Eheleute eine attraktive Wahlmöglichkeit bietet. Der Wahlgüterstand hat das Zeug zur Initialzündung für weitere Angleichungen im Familienrecht", sagte die Bundesjustizministerin zum heutigen Kabinettsbeschluss.
Die Süddeutsche Zeitung bezeichnet das geplante Abkommen in ihrer heutigen Ausgabe als symbolträchtigen Schritt: "Kein Rechtsbereich ist so stark national geprägt wie das Familienrecht, auch daher ist der geplante Vertrag zwischen Berlin und Paris eine kleine juristische Sensation. Sie wird es der zunehmenden Zahl gemischter Paare, aber auch deutschen oder französischen Eheleuten, die dauerhaft im anderen Land leben, ermöglichen, einen deutsch-französichen Güterstand zu vereinbaren", berichtete die Süddeutsche Zeitung.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bekräftigt Skepsis gegenüber Körperscannern
Berlin, 12. Januar 2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat im Gespräch mit dem Spiegel ihre Skepsis zu den so genannten Körperscannern bekräftigt: "Wenn es letztendlich einen Scanner gäbe, der wirklich nicht mehr den Körper sichtbar macht, sondern nur mögliche Gefahrenstellen, dann könnten wir darüber reden. Aber eben nur dann und nur unter klaren Voraussetzungen: Die Intimsphäre muss gewahrt sein, und es darf keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigungen geben. Ich kann Ihnen heute nicht sagen, ob und wann es ein solches Gerät geben könnte. Ich habe noch keines gesehen."
Die Ministerin warnte davor, den Nutzen solcher Geräte überzubewerten und deren Einsatz als Allheilmittel anzusehen. Der Fall des vereitelten Anschlags auf den Flug von Amsterdam nach Detroit vom 25. Dezember müsse sorgfältig analysiert und ausgewertet werden: "One-Way-Ticket, bar bezahlt, kein Gepäck, konkrete Warnung des Vaters an die zuständigen Behörden. Und das alles nützt nichts. Für mich ist damit klar, dass die Datensammelwut, wie sie die Amerikaner betreiben, nicht mehr Sicherheit bringt. Ich finde, wir sollten dringend über die Ausbildung, Qualifizierung und Bezahlung des Sicherheitspersonals an Flughäfen diskutieren."
Entscheidend sei über eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung des Sicherheitspersonals an Flughäfen nachzudenken: "Investitionen in diesen Bereich würden sich lohnen. Schon deshalb, weil wir für meine Begriffe auch stärker bei den Reisenden ansetzen sollten, also gezielt diejenigen heraussuchen müssen, die gründlicher untersucht werden sollten. Das ist die Kunst, und das kann kein Nacktscanner."
Das gesamte Gespräch können Sie in der aktuellen Ausgabe des Spiegel nachlesen, eine Zusammenfassung finden Sie hier.
Justizministerin: Vormund darf Kind nicht nur aus Akten kennen
Berlin, 8. Januar 2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will mit Änderungen im Vormundschaftsrecht den Kinderschutz verbessern. "Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen", so die Ministerin. "Ein direkter Draht zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden."
In der Vergangenheit kam es auch bei bestehender Vormundschaft wiederholt zu Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen durch Pflegepersonen. In der Praxis übernehmen zumeist Mitarbeiter des Jugendamtes die Vormundschaft als Amtsvormund. Da ein einziger Amtsvormund häufig bis zu 120 Kinder betreut, kennt er seine Mündel oft kaum persönlich und kann daher seiner Verantwortung nicht gerecht werden.
Daher soll der persönliche Kontakt zum Kind ausdrücklich im Gesetz verankert werden. "Der Vormund soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten."
Ein vom Bundesjustizministerium erarbeitete Referentenentwurf sieht folgendes vor:
- Ein ausreichender persönlicher Kontakt des Vormunds mit dem Mündel wird ausdrücklich im Gesetz verankert.
- Die Pflicht des Vormunds, Pflege und Erziehung des Mündels zu beaufsichtigen, wird im Gesetz stärker hervorgehoben.
- Die Frage des persönlichen Kontakts wird in die jährliche Berichtspflicht des Vormunds gegenüber dem Familiengericht aufgenommen.
- Die Aufsicht des Familiengerichts über die Amtsführung des Vormunds wird ausdrücklich auf die Erfüllung der Kontaktpflichten erstreckt.
- Die Fallzahlen in der Amtsvormundschaft werden auf 50 Vormundschaften für jeden Vollzeitmitarbeiter begrenzt.
Ausführlichere Informationen finden Sie hier.
Neues Erbrecht ab 1. Januar 2010
Berlin, 28. Dezember 2009
Am 1. Januar 2010 tritt ein neues Erbrecht in Kraft. Die Neuregelung reagiert auf geänderte gesellschaftliche Strukturen und Rahmenbedingungen.
Zur Stärkung der Testierfreiheit wurden die Gründe überarbeitet, die den Erblasser berechtigen, den Pflichtteil zu entziehen. Die Entziehungsgründe werden ab Januar gleichermaßen angewendet: für Abkömmlinge, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner. Bislang galten hier für unterschiedliche Personengruppen verschiedene Regelungen. Der Entziehungsgrund des "ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels" entfällt, da er unter anderem als zu unbestimmt gilt. Stattdessen berechtigt zukünftig eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zur Entziehung des Pflichtteils, wenn es deshalb dem Erblasser unzumutbar ist, dem Verurteilten seinen Pflichtteil zu belassen.
Neu geregelt wurden auch die Möglichkeiten der Stundung. Erben eines Eigenheims oder eines Unternehmens mussten diese Vermögenswerte oft verkaufen, um anderen Erben den Pflichtteil auszahlen zu können. Die Stundungsregelung, die hier Hilfe bietet, stand bislang nur den pflichtteilsberechtigten Erben (vor allem Abkömmlinge und Ehegatten) offen. Künftig ist die Stundung unter erleichterten Vorraussetzung für jeden Erben möglich ist.
Zukünftig können Pflegeleistungen durch Abkömmlinge in Erbauseinandersetzungen in erhöhtem Umfang berücksichtigt werden. Erbrechtliche Ausgleichsansprüche gab es bisher nur für Abkömmlinge, die unter Verzicht auf eigenes berufliches Einkommen den Erblasser über längere Zeit gepflegt haben. Künftig entsteht dieser Anspruch unabhängig davon, ob für die Pflegeleistungen auf eigenes berufliches Einkommen verzichtet wurde. Alle Änderungen und Neuregelungen finden Sie hier.
Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes geht an Anwar al-Bunni
Berlin, 18. Dezember 2009
Der syrische Rechtsanwalt Anwar al-Bunni hat gestern den diesjährigen Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes verliehen bekommen. In Anwesenheit von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wurde der syrische Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist für den Kampf demokratischer Reformen in seinem Heimatland ausgezeichnet.
Der diesjährige Preisträger konnte an der Verleihung nicht selbst teilnehmen, da er zurzeit wegen Kritik am syrischen Staat im Gefängnis sitzt. Der Deutsche Richterbund zeichnete Anwar al-Bunni aus, weil er sich trotz vehementer Einschüchterungen und Diffamierungen für die Menschenrechte in Syrien einsetzt.
Der Deutsche Richterbund verleiht seit 1991 den Preis an Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte, die sich unter Einsatz ihres Lebens um die Menschenrechte in ihren Ländern verdient gemacht haben.
Etatentwurf für den Haushalt 2010 verabschiedet
Berlin, 16. Dezember 2009
Das Bundeskabinett hat am heutigen Tag den Etatentwurf für den Haushalt 2010 verabschiedet.
Das Bundesjustizministerium hat dabei mit 0,15% des Bundeshaushalts von allen Ressorts den kleinsten Etat und zugleich die höchste Deckungsquote: 83% der Ausgaben im Haushalt des Bundesjustizministeriums und seines Geschäftsbereichs sind von eigenen Einnahmen gedeckt und damit nicht steuerfinanziert. Dies ist ein Haushalt, von dem jeder Finanzminister nur träumen kann. Der Haushalt 2010 des Bundesjustizministeriums samt Geschäftsbereich beläuft sich nach dem Kabinettsentwurf auf 495 Millionen Euro. Dem stehen Einnahmen von rund 409 Millionen Euro entgegen. Hierzu erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Der Justizhaushalt ist zudem durch ein hohes Maß an Investitionen in die Zukunft Deutschlands als Wirtschaftsstandort geprägt. Zum Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums gehört das Deutsche Patent und Markenamt in München. Deutschland als Land ohne natürliche Ressourcen ist in besonderem Maße auf Innovationen angewiesen. Nur so kann Deutschland wettbewerbsfähig bleiben und seinen Wohlstand sichern. Seit Jahren hält Deutschland in Europa den Spitzenrang bei den Patentanmeldungen. Das DPMA mit seinem Personal steht im Mittelpunkt eines funktionsfähigen Systems des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland.Die Ausgaben für das DPMA stärken den Patentstandort Deutschland.
Die Eckpunkte des Justizhaushalts im Überblick:
- Der Justizhaushalt zeichnet sich durch eine hohe Deckungsquote aus (83% der Ausgaben können durch die ressorteigenen Einnahmen refinanziert werden);
- Das Bundesministerium der Justiz ist mit einem Anteil von 0,15% hinsichtlich des Ausgabenansatzes das kleinste aller Ressorts (ohne Verfassungsorgane) im Bundeshaushalt. Der Sachhaushalt beläuft sich auf rund 495 Millionen Euro. Der Personalhaushalt umfasst 4721,4 Planstellen und Stellen.
- Das Bundesministerium der Justiz ist in besonderem Maße personalgeprägt: 78% der Ausgaben fallen für Personal an. Mehr als die Hälfte des Personals, rund 2.400 Stellen, entfällt auf das DPMA und stellt damit unmittelbar eine Investition in den Wirtschaftsstandort Deutschland dar.
Bundesjustizministerin: Gesetze müssen verständlich sein
Berlin, 11. Dezember 2009
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger setzt sich für verständliche Gesetze ein: "Unser Ziel ist es, dass künftig alle Gesetze und Verordnungen sprachlich korrekt und möglichst verständlich sind", sagte die Ministerin der Rheinischen Post. Vorbild sei die Schweiz, in der kein Gesetz verabschiedet werde, ohne vorher sprachlich geprüft worden zu sein. Es sei daher wünschenswert, das Team von Sprachwissenschaftlern auszubauen.
Beim Bundesjustizministerium sind zwei Sprachwissenschaftler
angestellt, außerdem gibt es eine siebenköpfige externe
Sprachberatungsgruppe. Diesen "Redaktionsstab Rechtssprache" sollen
alle Bundesministerien möglichst frühzeitig einbeziehen,
wenn Gesetze entworfen werden. Alle Gesetzentwürfe der
Bundesregierung gelangen im Rahmen der sogenannten
Rechtsprüfung ins Bundesjustizministerium, das die Einhaltung
formaler Kriterien kontrolliert. Spätestens innerhalb dieser
Rechtsprüfung soll der Redaktionsstab bei allen wichtigen
Vorhaben auf Verständlichkeit achten. Die Sprachexperten
analysieren die Entwürfe und machen Vorschläge. Gemeinsam
mit den Fachleuten werden dann Formulierungen gefunden, die
einerseits fachlich und juristisch einwandfrei, andererseits aber
auch sprachlich richtig und verständlich sind.
Artikellink RP-online
Kinderpornografie im Internet: Löschen statt sperren
Berlin, 10. Dezember 2009
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bekräftigte am 8. Dezember den von der Koalition festgelegten Grundsatz "Löschen statt sperren" in einem Interview mit den ARD-"Tagesthemen". Untersuchungen würden zeigen, dass das Löschen von Seiten im Wirtschaftsbereich bereits nach wenigen Stunden möglich sei.
Sie verwies weiterhin auf das gemeinsame Anliegen von über 100 Staaten, kinderpornografische Inhalte zu bekämpfen. Sie setzt auf eine verstärkte internationale polizeiliche Zusammenarbeit. Durch politische Kontakte und Rechtshilfe anderer Staaten müsse man gegen Anbieter von Kinderpornografie zusammen vorgehen.
Die Justizministerin betonte auch, dass das Personal beim Bundeskriminalamt und auf Länderebene für diese Aufgabe verstärkt werden müsse. "Dafür müssen genügend Fachleute vorhanden sein", das sei das mindeste, was die Bürgerinnen und Bürger erwarten.
Weiterhin forderte die Ministerin die schnelle Umsetzung der
"Stiftung Datenschutz". Sie soll sich mit den Chancen und Risiken
der Internetkommunikation beschäftigen. Künftig
könnte es eine Art Gütesiegel für
datenschutzfreundlichen Produkte und Dienstleistungen geben.
Das gesamte Interview in den Tagesthemen
Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
unterstrich in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen
Sonntagszeitung am 6. Dezember 2009 den Grundsatz: "Löschen
statt sperren". Dieser Grundsatz sei in der Koalition verabredet
worden. Die Nutzer dürften nicht den Eindruck bekommen, sie
würden zensiert werden. Im Interview mit Oliver Hoischen und
Markus Wehner sagte die Ministerin weiterhin, dass
Kinderpornografie nichts im Netz zu suchen habe. Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger betonte auch den Wert des geistigen
Eigentums. "Wir wollen das Urheberrecht im Internet
durchsetzen."
Artikellink zur FAZ online
4. IT-Gipfel: Datenschutz verbessern - Eigenverantwortung stärken
Stuttgart, 8. Dezember 2009
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger diskutierte heute beim 4. IT-Gipfel in Stuttgart über die Eigenverantwortung von Nutzern, staatlichen Aufsichtspflichten und Selbstregulierung der Wirtschaft.
Vor Vertretern aus Internetwirtschaft, Medien, Verwaltung und Nutzergemeinde forderte die Bundesjustizministerin im Forum Eigenverantwortung oder Staatskontrolle: "Mehr Aufklärung im Sinne von 'Selbstdatenschutz' ist der konsequente Weg, mit Risiken einer immer offeneren Kommunikation umzugehen. Gleichzeitig muss das Internet vor Überregulierung und Zensur geschützt werden." Gerade Kinder und Jugendliche müssten verstärkt informiert und zu einem sensiblen Umgang mit ihren eigenen Daten bewegt werden, ohne dass sich der Staat aus seiner Verantwortung zurückzieht.
Die geplante Stiftung Datenschutz werde sich mit den Chancen und Risiken der Internetkommunikation beschäftigen. Produkte und Dienstleistungen sollen künftig durch eine Art Gütesiegel als datenschutzfreundlich zertifiziert werden.
Inhalte wie Kinderpornographie haben im Netz nichts zu suchen. Die Koalition vereinbarte in diesem Bereich den Grundsatz "Löschen statt sperren". In ihrer Rede auf dem IT-Gipfel betonte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Internet sei global und nationale Regelungen könnten einfach umgangen werden. "Beispielsweise ist es effektiver, kriminelle Inhalte, welche auf Servern im Ausland liegen zu löschen, als die entsprechenden Seiten im Inland zu sperren." Mit Staaten wie den Vereinigten Staaten, Australien oder Neuseeland, gäbe es bereits eine enge Zusammenarbeit auf polizeilicher Ebene.
Das neue Patentsystem DEPATIS
Im Rahmen des IT-Gipfels stellte das Deutsche Patent- und Markenamt
(DPMA) der Bundeskanzlerin und der Bundesjustizministerin das neue
Patentsystem DEPATIS vor. Dieses erleichtert die Arbeit von
Patentprüferinnen, Forschungseinrichtungen, Erfindern und
Entwicklungsabteilungen von Unternehmen, denn die 70 Millionen
Patentdokumente können künftig mit geringem Aufwand
genutzt werden.
Pressemitteilung
Rede der Justizministerin auf
dem IT-Gipfel
Namensartikel in der Beilage
der Financial Times Deutschland
Bilder
3. Expertenforum zur Entwicklung des Gemeinschaftsrechts
Luxemburg, 7. Dezember 2009
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nahm heute am 3. Luxemburger Expertenforum zur Entwicklung des Gemeinschaftsrechts teil. Thema des Expertenforums waren "Kompetenzabgrenzung und Subsidiarität".
Zu diesem Themenkomplex hielt die Bundesjustizministerin ein Eingangsreferat, das sich unter anderem mit der Kontrolle der Kompetenzen in der Europäischen Union beschäftigte. Die Ministerin vertrat die These, dass man für die Kontrolle der Kompetenzausübung kein neue Gericht brauche, denn es gäbe den Gerichtshof der Europäischen Union.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger betonte auch, dass mit dem Vertrag von Lissabon nun die nationalen Parlamente das Recht hätten, sich in die europäische Gesetzgebung einzubringen.
Außerdem traf sie sich vor Ort zu einem Gespräch mit Gerichtspräsident Vassilios Skouris, der seit Oktober 2003 dieses Amt bekleidet.
Ministerrat einigt sich auf Patentreformen
Berlin, 4. Dezember 2009
Der Ministerrat in Brüssel billigte heute die Verordnung über das Gemeinschaftspatent, die den Schutz technischer Erfindungen in Europa gewährleisten soll.
"Heute ist ein guter Tag für Innovationen in Deutschland und Europa. Deutschland als 'Patenteuropameister' wird davon am meisten profitieren", so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Die neue Verordnung, die jetzt zur weiteren Beratung ins Europäische Parlament geht, soll ermöglichen, dass Erfindungen mit der Patenterteilung sofort EU-weiten Rechtsschutz genießen. Auch sollen widersprüchliche Entscheidungen nationaler Gerichte in Zukunft vermieden werden. mehr...
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Sorgerecht
Berlin, 3. Dezember 2009
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur heute ergangenen Sorgerechtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
Mit der Kindschaftsrechtsreform hat die CDU/CSU/FDP-Koalition 1998 nichtverheirateten Eltern erstmals die Möglichkeit gegeben, das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam auszuüben. Diese Weichenstellung war gut und wegweisend. Die Kindschaftsrechtsreform war seinerzeit eine von vielen Maßnahmen, um die Situation nichtehelicher Kinder zu verbessern.
Die Zeit ist in den letzten elf Jahren aber nicht stehen geblieben. 1998 ging der Gesetzgeber davon aus, dass es dem Kind mehr schadet als nützt, wenn die gemeinsame Sorge gegen den Willen der Mutter erzwungen wird. Rollenverteilungen, Familien- und Lebensformen sind im Wandel. Eine vom Bundesjustizministerium beauftragte wissenschaftliche Untersuchung, ob die damaligen Beweggründe des Gesetzgebers auch heute noch Bestand vor der Wirklichkeit haben, wird leider erst Ende 2010 vorliegen. Die Studie des Deutschen Jugendinstituts untersucht, wie der Alltag in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern aussieht. mehr...
Europa wächst zusammen: Vertrag von Lissabon in Kraft
Brüssel, 1. Dezember 2009
Mit dem heutigen Tag ist der sogenannte "Vertrag von Lissabon" in Kraft getreten - und die Europäische Union auf eine neue Grundlage gestellt.
"Ich freue mich, dass Europa nun ein weiteres Stück zusammenwächst", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Brüssel. "Der Vertrag von Lissabon schafft ein leistungfähigeres, aber vor allem auch ein demokratischeres Europa, in dem das von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte Europäische Parlament erheblich gestärkt ist."
Mit dem Inkrafttreten des Reformvertrages wird auch das sogenannte Drei-Säulen-Modell aufgelöst und die Europäische Grundrechte-Charta rechtsverbindlich. mehr...
Statement der Bundesjustizministerin zum SWIFT-Interimsabkommen
Berlin, 30. November 2009
Zu der heutigen Entscheidung der EU-Innenminister das SWIFT-Abkommen zu zeichnen, erklärt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
"Das heute beschlossene Interimsabkommen hat keine wegweisende Wirkung für die Verhandlung des endgültigen Abkommens. Das Bundesministerium der Justiz wird darauf drängen, dass ein hohes Datenschutzniveau und ein effektiver Rechtsschutz Wirklichkeit werden.
Die heutige Entscheidung ist gegen den Widerstand des Bundesministeriums der Justiz zustande gekommen.
Es ist schade, dass nicht die Chance genutzt wurde, das SWIFT-Abkommen auf der Rechtsgrundlage des Lissabonner Vertrages zu verhandeln. Diese Entscheidung verunsichert Millionen von Bürgerinnen und Bürger in Europa. Das Europäische Parlament, der Bundesrat, Wirtschafts- und Bürgerrechtsverbände haben national wie europaweit auf ein hohes Datenschutzniveau gedrängt.
Diese Mahnung wurde nicht gehört. Die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten haben den Weg für das SWIFT-Abkommen geebnet".
Zeit für eine Stärkung der Bürgerrechte
Berlin, 11. November 2009
"In Zukunft hat die konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze, die Beseitigung von Vollzugsdefiziten immer Vorrang vor der Schaffung neuer Eingriffsbefugnisse für den Staat", unterstrich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute im Deutschen Bundestag.
In ihrer Rede betonte die Bundesjustizministerin, dass die Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat ein Kern zukünftiger Rechtspolitik sein wird. "Wir werden die rechtsstaatlichen Korrekturen und Gesetzesentschärfungen vornehmen, die bei Abwägung von Freiheit und Sicherheit verantwortbar sind und den Bürger stärken", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Eine Video-Fassung der vollständigen Rede können Sie sich hier ansehen.
Richterin oder Richter für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gesucht

Das Bundesministerium der Justiz macht darauf aufmerksam, dass im kommenden Jahr die Wahl einer deutschen Richterin bzw. eines deutschen Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durch die Parlamentarische Versammlung des Europarats ansteht.
Nach Artikel 21 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten müssen die Richterinnen und Richter "ein hohes sittliches Ansehen genießen und entweder die für die Ausübung hoher richterlicher Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Rechtsgelehrte von anerkanntem Ruf sein". Die Arbeitssprachen des Gerichtshofs sind Englisch und Französisch. mehr...
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Bundesjustizministerium begrüßt
Berlin, den 29. Oktober 2009
Amtsübergabe im Bundesministerium der Justiz: Im Rahmen eines feierlichen Festaktes wurde Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute von ihrer Vorgängerin Brigitte Zypries im neuen Amt begrüßt. Die scheidende Ministerin bedankte sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses für sieben Jahre gute Zusammenarbeit und gratulierte ihrer Nachfolgerin zum neuen Amt: "Liebe Frau Leutheusser-Schnarrenberger, zu Ihrer Ernennung zur Bundesministerin der Justiz gratuliere ich Ihnen vielmals. Sie kehren nach dreizehn Jahren in ein Amt zurück, das sie schon einmal mit großem Engagement geführt haben", so Zypries. Sie wünsche ihrer Nachfolgerin alles Gute und vor allem eine erfolgreiche Arbeit als Bundesministerin der Justiz.
Mit Blick auf die eigenen, nun kommenden Aufgaben betonte die neue - und alte - Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, wie sehr sie sich auf die anstehenden Herausforderungen und auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses freue.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vereidigt
Berlin, 28. Oktober 2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist heute im Deutschen Bundestag als neue Bundesministerin der Justiz vereidigt worden. Zuvor hatte Bundespräsident Köhler die FDP-Politikerin auf Vorschlag der Bundeskanzlerin offiziell ernannt.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war bereits 1992 bis 1996 Bundesjustizministerin, sie trat jedoch nach dem Mitgliederentscheid ihrer Partei zum sogenannten Großen Lauschangriff von ihrem Amt zurück. Sie ist seit 1978 Mitglied der Liberalen und seit 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages, in dem sie unter anderem als rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion und Obfrau der FDP im Rechtsausschuss tätig war.





