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Lehren aus der Krise ziehen: Managerhaftung verlängern
Berlin, 19. Januar 2010Rede der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB, bei der Haushaltsdebatte am 19. Januar 2010 im Deutschen Bundestag
Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch in diesem Jahr hat die Justiz wieder den kleinsten Einzelplan und die höchste Deckungsquote durch eigene Einnahmen. Es lohnt sich, dies zu Beginn dieser Debatte zu erwähnen. Ich möchte hier nur einen einzigen Posten nennen: Wir werden die Gelder für die Opfer extremistischer Gewalt um 700 000 Euro auf 1 Million Euro aufstocken. Das ist ein Zeichen dafür, dass wir sehr wohl sehen, in welchen Bereichen Schwerpunkte im Haushalt gesetzt werden müssen. Der Haushaltsansatz steht natürlich in keinem Verhältnis zu der Bedeutung der Rechtspolitik insgesamt. Sie betrifft alle Lebensbereiche. Ich darf an drei Punkten kurz deutlich machen, wo wir die größten Herausforderungen und den größten Handlungsbedarf sehen:
Zunächst ist festzustellen, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise auch für die Rechtspolitik eine entscheidende Rolle spielt. Die schwerste Rezession seit Kriegsende geht auch in dieser Legislaturperiode nicht spurlos an den Rechtspolitikern vorbei. Deshalb werden wir, was das Insolvenzplanverfahren angeht, im Insolvenzrecht Änderungen vornehmen und gemeinsam mit den anderen Ressorts alles tun, was nötig ist, damit es nicht wieder zu einer Verstaatlichung einer Bank kommt, damit sich das nicht wiederholt. Deshalb werden wir ein besonderes Reorganisationsverfahren schaffen. Außerdem werden wir die Regelung zur Restschuldbefreiung ändern und die Wohlverhaltenszeit auf drei Jahre halbieren. Das soll ein Signal sein. Nicht zuletzt Gründer sollen nach einem Fehlstart eine zweite Chance bekommen.
Eine Ursache für diese Finanzmarktkrise das hat der Finanzminister heute Morgen angesprochen war eine gewisse Spielermentalität in der Wirtschaft. Gier und Leichtsinn wurden bei manchen Managern nicht nur durch satte Boni geweckt, sondern auch durch zu wenig Haftung und persönliche Verantwortung gefördert. Als Liberale bin ich natürlich überzeugt: Leistung muss sich lohnen. Aber zu meinem Verständnis von Liberalität gehört auch, dass man für persönliche Fehler geradestehen muss. Deshalb werden wir, damit es wieder zu einem Zusammenführen von Verantwortung und Haftung kommt, bei den Verjährungsregelungen ansetzen die Fristen sind jetzt sehr kurz und knüpfen nicht an die persönliche Kenntnis von Ansprüchen an und damit dafür Sorge tragen, dass nicht mit einem Mal gesagt werden kann: Jetzt ist die Verantwortlichkeit und damit die Konsequenz für die Haftung begründet, aber die Verjährung ist eingetreten. Für uns ist das ein wichtiger Punkt, bei dem in der Rechtspolitik Konsequenzen aus der Finanzkrise zu ziehen sind.
Der zweite wichtige Bereich ist die Digitalisierung unserer
Kommunikation. Die Freiheit des Internets zu schützen, das das
freiheitlichste Informationsmedium ist, das wir uns vorstellen
können, ist gerade für uns ein wichtiges Thema. Wir
müssen die Nutzer vor staatlicher Überregulierung
schützen, aber natürlich auch vor privaten
Missbräuchen durch Kriminelle oder wirtschaftlich
Mächtige. Weil das Internet kein rechtsfreier Raum ist,
gehört für uns dazu, dass wir im Rahmen des Urheberrechts
die Möglichkeiten zur Durchsetzung von Rechten verbessern. Wir
haben in der letzten Legislaturperiode um den sogenannten zweiten
Korb gerungen. Wir sind ferner der Meinung das haben wir in der
Koalitionsvereinbarung festgeschrieben , dass wir auch das Thema
der Leistungsschutzrechte gerade für den Bereich Presse und
Zeitungsverleger angehen sollten. Das werden wir tun; wir werden es
schaffen. Wenn Menschen über das Internet Dienstleistungen in
Anspruch nehmen, Informationen nutzen, dann müssen wir die
Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass diejenigen, die
für die Bereitstellung der Dienstleistungen und Informationen
ein Risiko eingehen und sich wirtschaftlich engagieren, ihre
Leistungsschutz- und Urheberrechte durchsetzen können.
Im Zusammenhang mit dem Internet müssen wir das passt gut zu
der Debatte, die wir eben zu dem Haushalt für den
Verbraucherschutz geführt haben auch die Stellung des
Verbrauchers in den Blick nehmen. Ich möchte nur ein Beispiel
nennen: die Abofallen im Netz. Wir wollen, dass alle Anbieter
verpflichtet werden, ein Bestätigungsfeld, also einen Button,
vorzusehen, damit Verbraucher vor Abschluss eines Vertrages sicher
erkennen, dass sie für eine Leistung etwas bezahlen
müssen. Ein Blick in die Koalitionsvereinbarung zeigt, dass
der Datenschutz im Internet eine wichtige Rolle spielt.
Hierfür ist mein Kollege Innenminister, Herr de
Maizière, federführend zuständig. Die FDP hat
eingebracht, dass es einen anderen Weg geben soll, als immer die
entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. Lassen Sie
mich die geplante Stiftung Datenschutz nennen: Sie soll die
Verantwortung des Verbrauchers und Nutzers stärken und
dafür sorgen, dass er sich besser über
datenschutzrechtliche Aspekte bestimmter Leistungen und Angebote
informieren kann.
Der dritte große Bereich ist die Gesellschaftspolitik, die gesellschaftliche Entwicklung. Hier wollen wir auf ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und die Vielfalt der Lebensentwürfe achten; wir wollen ihnen den Rang in unserer Gesellschaft geben, der ihnen gebührt. Wir wollen den Menschen nämlich keine Vorschriften machen, wie sie zusammenleben sollen. Kinder sind aber ganz besonders auf den Zusammenhalt und die Solidarität unserer Gesellschaft angewiesen. Deshalb haben wir mit einem ersten Kabinettsbeschluss Änderungen im Vormundschaftsrecht auf den Weg gebracht und dabei die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses "Kindeswohl" zum Fall Kevin aufgegriffen. Wir wollen nämlich dafür Sorge tragen, dass die nötige personelle Ausstattung zur Verfügung steht, wenn das Jugendamt die Vormundschaft übernimmt. Damit das gelingt, schreiben wir vor, dass die Fallzahl des einzelnen Vormundes gesetzlich begrenzt wird. Dabei steht vor allen Dingen auch das ist eine Konsequenz aus den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses zum Fall Kevin der persönliche Kontakt zwischen Vormund und seinem Schützling absolut im Vordergrund. Da bedarf es nicht nur zufälliger Kontakte oder Kontakte in zu großen Zeitabständen; das haben wir mit unserem Kabinettsbeschluss deutlich gemacht. Ich freue mich, wenn wir hier darüber beraten können. Wir wollen die Rechte lediger Väter stärken. Ledige Väter sind keine Bittsteller. Derzeit debattieren wir in der Koalition konstruktiv darüber, wie wir die Verfahrensregelungen am besten ausgestalten können.
Erlauben Sie mir, kurz zu erwähnen, was auf den Weg gebracht ist. Hier nenne ich die Stärkung des Mandantengeheimnisses. In der Kommunikation des Mandanten mit den Anwälten soll es keine Zweiteilung mehr geben. Die Koalitionsvereinbarung sieht hier viele weitere Punkte vor, die ich nicht alle aufzählen muss. Einer der größten Komplexe, eines der schwierigsten Themen das sage ich deutlich wird die Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung sein. Hier geht es nicht um gesetzliche Regelungen aufgrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Vielmehr geht es darum, auf der einen Seite dem berechtigten Anliegen der Allgemeinheit zu entsprechen, einen gewissen Schutz zu erhalten, auf der anderen Seite aber nicht zu vergessen, dass Sicherungsverwahrung eine Ausnahme ist, nicht die Regel, keine normale Verlängerung des Strafvollzugs. Ein Blick auf Einzelfälle zeigt, wie wichtig ein Gesamtkonzept ist. In der Vergangenheit wurde auf viele Einzelfälle reagiert, teilweise musste reagiert werden. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, natürlich auch mit den Berichterstattern, die hoffentlich an diesem Haushalt nichts zu beanstanden finden. Recht herzlichen Dank.


