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Altersvorsorge Selbstständiger künftig unter Pfändungsschutz

Berlin, 30. März 2007

Das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 31. März 2007 in Kraft.

Mit der Gesetzesnovelle ist der Weg frei für eine abgesicherte Altersvorsorge Selbstständiger. Der Pfändungsschutz für Altersvorsorgeverträge, insbesondere Lebens- und private Rentenversicherungen, wird deutlich verbessert. Künftig sind diese Formen der Altersvorsorge vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten.

Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genossen die Einkünfte Selbstständiger bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfielen, selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienten, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können.

In Einzelfällen konnte die bisherige Gesetzeslage dazu führen, dass Selbstständige ihre gesamte Alterssicherung verloren und im Alter dann auf staatliche Unterstützung angewiesen waren. Das ab morgen geltende Gesetz sichert daher nicht nur das Existenzminimum Selbstständiger im Alter, sondern entlastet auch den Staat von Sozialleistungen.

Den vollständigen Gesetzeswortlaut finden Sie hier.