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Bundesjustizministerin: Gegenseitiges Lernen zur Bewältigung der Finanzkrise

Berlin, 10. März 2010

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger anlässlich der Eröffnung einer internationalen Konferenz im Bundesjustizministerium zur Finanz- und Wirtschaftkrise:

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat in Erinnerung gerufen, dass Finanzmärkte auch von Voraussetzungen leben, die sie nicht selbst schaffen können. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise lastet hoher Erwartungsdruck auf Recht und Rechtspolitik.

Es ist Aufgabe des Rechts, das Verursacherprinzip zur Geltung zu bringen. Wenn dem Steuerzahler zugemutet wird, als Retter einzuspringen, müssen auch diejenigen in Haftung genommen werden, die unkontrollierbare Risiken eingegangen sind und Schäden verursacht haben. In Deutschland gibt es ein gutes Haftungsrecht für Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften. Wichtig ist, dass bestehende Haftungsansprüche in der Praxis auch geltend gemacht werden. Von den Unternehmen erwarte ich, dass sie die Möglichkeiten des Haftungsrechts ausschöpfen.

Ich möchte mit der Verlängerung der Verjährungsfristen für Ersatzansprüche einen Beitrag zur Aufarbeitung der Finanzmarktkrise leisten. Bislang gibt es im Aktienrecht Sonderregelungen, wonach Haftungsansprüche gegen Vorstände nach fünf Jahren verjähren. Die Verjährung greift selbst dann, wenn Aufsichtsrat oder Aktionäre noch nicht genug wissen, um die Haftung geltend zu machen. Gerade im Finanzbereich stellen sich verhängnisvolle Folgen von Fehlentscheidungen oft erst nach längerer Zeit heraus. Wir müssen den Unternehmen genügend Zeit geben, um eine gründliche Aufarbeitung zu ermöglichen und damit letztlich für persönliche Verantwortung zu sorgen.

Die Finanz- und Wirtschaftkrise können wir nur im internationalen Dialog bewältigen. Die Frage nach rechtspolitischen Konsequenzen stellt sich nicht nur in Deutschland, Europa und großen Wirtschaftsnationen, sondern weltweit. Mit dem "Bündnis für das deutsche Recht" machen wir deutsche Regelungsmodelle und Reformüberlegungen bei unseren Partnern bekannt. Die internationale Konferenz im Bundesjustizministerium bietet ein Forum, um über gut funktionierende deutsche Regelungskonzepte zu informieren und aktuelle Reformüberlegungen vorzustellen.

Hintergrund:
Am 10. und 11. März 2010 findet im Bundesministerium der Justiz eine Fachkonferenz zum Thema "Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise - Vertrauen schaffen durch Recht" statt. Die Konferenz analysiert die Bedeutung des Rechts für den Finanzmarkt, thematisiert wirtschaftsrechtliche Schwerpunkte der Krisenbewältigung und beleuchtet die Bedeutung von Institutionen der Rechtspflege.

Das Bundesjustizministerium veranstaltet die Konferenz gemeinsam mit zahlreichen im "Bündnis für das deutsche Recht" zusammengeschlossenen Organisationen des deutschen Rechtslebens. Mitveranstalter sind etwa die Bundesnotarkammer, der Deutsche Anwaltverein, die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Juristinnenbund, der Deutsche Richterbund und der Deutsche Notarverein. Das Bündnis hat sich zum Ziel gesetzt, einen deutschen Beitrag im internationalen Wettbewerb der Rechtsordnungen zu leisten.

Unter den Teilnehmer über 150 Teilnehmern und Teilnehmer sind nicht nur hochkarätige Vertreter aus Politik und Justiz, sondern auch Expertinnen und Experten aus zahlreichen Partnerstaaten des Bündnisse, unter anderem aus zahlreichen Partnerstaaten des Bündnisses erwartet, unter anderem aus Bosnien und Herzegowina, Georgien, der Republik Kosovo, der Republik Litauen, der Republik Moldau, der Republik Polen, Rumänien, der Russischen Föderation, der Republik Serbien, der Slowakischen Republik, der Tschechischen Republik, der Ukraine und der Republik Usbekistan.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmj.de/finanzmarktkonferenz