Das Präsidentschaftsprogramm

Das Präsidentschaftsprogramm

Das Achtzehnmonatsprogramm der Triopräsidentschaft
Für den Zeitraum Januar 2007 bis Juni 2008 haben die drei aufeinander folgenden Ratspräsidentschaften Deutschland, Portugal und Slowenien erstmals ein Achtzehnmonatsprogramm erstellt. Dieses Programm war das offizielle Arbeitsprogramm des Rats für diesen Zeitraum und wurde in enger Abstimmung mit der Kommission erarbeitet. Das gemeinsame Programm soll die Kontinuität in der Ratsarbeit stärken.
Zentrale Themen des Trioprogramms waren die Fortsetzung des Reform- und Verfassungsprozesses der EU, die Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung sowie die weitere Vollendung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Das Präsidentschaftsprogramm der Bundesregierung
Deutschland hatte ein Programm der Bundesregierung für die Dauer der deutschen Präsidentschaft erstellt. Es vermittelte einen Überblick über die vielfältigen Themen und Vorhaben, die unter dem deutschen Vorsitz im Rat behandelt wurden und gibt Auskunft über besondere Akzente, die Deutschland während seiner Präsidentschaft setzen wollte.
Das Programm der deutschen EU-Präsidentschaft fügte sich in das Achtzehnmonatsprogramm des Rats ein und konkretisierte die gemeinsamen Planungen der drei Präsidentschaften Deutschland, Portugal und Slowenien für das Halbjahr des deutschen Vorsitzes. Das Arbeitsprogramm baute auf den Arbeiten des finnischen Vorsitzes auf und berücksichtigte das strategische Arbeitsprogramm der Kommission für 2007.

Das Präsidentschaftsprogramm des Bundesjustizministeriums
Das Bundesministerium der Justiz, welches die Rechtspolitik vertritt, hat sich drei Ziele gesetzt:

  • Die Stärkung der Bürgerrechte,
  • mehr Rechtssicherheit für Bürger und Unternehmen und
  • die Stärkung der Justiz und der praktischen Zusammenarbeit.

Europa muss ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sein. So steht es in den europäischen Verträgen, dies erwarten die Bürgerinnen und Bürger und darauf sind die politischen Anstrengungen des BMJ gerichtet. Mit der deutschen Ratspräsidentschaft wurden die Bürgerrechte in Europa gestärkt. Die Fortführung des Integrationsprozesses darf nicht nur auf die staatlichen und europäischen Institutionen gerichtet sein, er muss auch den Unionsbürgern dienen. Das Bundesministerium der Justiz schaffte für grenzüberschreitende Aktivitäten mehr Rechtssicherheit.
Damit Bürger und Unternehmen die Möglichkeiten des Europas ohne Grenzen noch besser nutzen können, muss klar sein, welches Recht wo gilt und wer welche Rechte hat.
Je durchlässiger die Grenzen und je vielfältiger die grenzüberschreitenden Aktivitäten von Bürgern und Wirtschaft werden, desto enger muss auch die praktische Zusammenarbeit der nationalen Justizbehörden werden, denn nur dann bleibt die Justiz auch im vereinten Europa die Garantin des Rechts.

Das Achtzehnmonatsprogramm im Bereich Justiz
Die deutsche, die portugiesische und die slowenische Ratspräsidentschaft hatten auch für den Bereich Justiz erstmals ein Achtzehnmonatsprogramm aufgestellt. Das Präsidentschaftsprogramm des BMJ fügte sich in das Achtzehnmonatsprogramm ein und konkretisierte die gemeinsamen Planungen der drei Präsidentschaften Deutschland, Portugal und Slowenien für das Halbjahr des deutschen Vorsitzes.