Inhalt
Das Präsidentschaftsprogramm
Das Achtzehnmonatsprogramm der
Triopräsidentschaft
Für den Zeitraum Januar
2007 bis Juni 2008 haben die drei aufeinander folgenden
Ratspräsidentschaften Deutschland, Portugal und Slowenien
erstmals ein Achtzehnmonatsprogramm erstellt. Dieses Programm war
das offizielle Arbeitsprogramm des Rats für diesen Zeitraum
und wurde in enger Abstimmung mit der Kommission erarbeitet. Das
gemeinsame Programm soll die Kontinuität in der Ratsarbeit
stärken.
Zentrale Themen des Trioprogramms waren die Fortsetzung des Reform-
und Verfassungsprozesses der EU, die Umsetzung der
Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung sowie
die weitere Vollendung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und
des Rechts.
Das Präsidentschaftsprogramm der
Bundesregierung
Deutschland hatte ein Programm der
Bundesregierung für die Dauer der deutschen
Präsidentschaft erstellt. Es vermittelte einen Überblick
über die vielfältigen Themen und Vorhaben, die unter dem
deutschen Vorsitz im Rat behandelt wurden und gibt Auskunft
über besondere Akzente, die Deutschland während seiner
Präsidentschaft setzen wollte.
Das Programm der deutschen EU-Präsidentschaft fügte sich
in das Achtzehnmonatsprogramm des Rats ein und konkretisierte die
gemeinsamen Planungen der drei Präsidentschaften Deutschland,
Portugal und Slowenien für das Halbjahr des deutschen
Vorsitzes. Das Arbeitsprogramm baute auf den Arbeiten des
finnischen Vorsitzes auf und berücksichtigte das strategische
Arbeitsprogramm der Kommission für 2007.
Das Präsidentschaftsprogramm des
Bundesjustizministeriums
Das Bundesministerium der
Justiz, welches die Rechtspolitik vertritt, hat sich drei Ziele
gesetzt:
- Die Stärkung der Bürgerrechte,
- mehr Rechtssicherheit für Bürger und Unternehmen und
- die Stärkung der Justiz und der praktischen Zusammenarbeit.
Europa muss ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
sein. So steht es in den europäischen Verträgen, dies
erwarten die Bürgerinnen und Bürger und darauf sind die
politischen Anstrengungen des BMJ gerichtet. Mit der deutschen
Ratspräsidentschaft wurden die Bürgerrechte in Europa
gestärkt. Die Fortführung des Integrationsprozesses darf
nicht nur auf die staatlichen und europäischen Institutionen
gerichtet sein, er muss auch den Unionsbürgern dienen. Das
Bundesministerium der Justiz schaffte für
grenzüberschreitende Aktivitäten mehr
Rechtssicherheit.
Damit Bürger und Unternehmen die Möglichkeiten des
Europas ohne Grenzen noch besser nutzen können, muss klar
sein, welches Recht wo gilt und wer welche Rechte hat.
Je durchlässiger die Grenzen und je vielfältiger die
grenzüberschreitenden Aktivitäten von Bürgern und
Wirtschaft werden, desto enger muss auch die praktische
Zusammenarbeit der nationalen Justizbehörden werden, denn nur
dann bleibt die Justiz auch im vereinten Europa die Garantin des
Rechts.
Das Achtzehnmonatsprogramm im Bereich
Justiz
Die deutsche, die portugiesische und die
slowenische Ratspräsidentschaft hatten auch für den
Bereich Justiz erstmals ein Achtzehnmonatsprogramm aufgestellt. Das
Präsidentschaftsprogramm des BMJ fügte sich in das
Achtzehnmonatsprogramm ein und konkretisierte die gemeinsamen
Planungen der drei Präsidentschaften Deutschland, Portugal und
Slowenien für das Halbjahr des deutschen Vorsitzes.


