Was ist die Präsidentschaft?

Was ist die Präsidentschaft?

meherere Europäische Fahnen, die deutsche Fahne weht im Vordergrund

Die Ratspräsidentschaft, also der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, wird von jeweils einem Mitgliedstaat turnusmäßig für sechs Monate wahrgenommen. Die Reihenfolge der Länder wird vom Rat einstimmig festgelegt. Am 1. Januar 2007 übernahm Deutschland zum zwölften Mal den Ratsvorsitz in der Europäischen Union. Auf Deutschland folgte Portugal ab 1.Juli 2007 und in der ersten Jahreshälfte 2008 Slowenien als erster der am 1. Mai 2004 beigetretenen neuen Mitgliedstaaten.

Erste EU-Triopräsidentschaft
Erstmals hatten sich diese drei EU-Mitgliedsstaaten, deren Präsidentschaften aufeinander folgten, auf ein gemeinsames Arbeitsprogramm für die 18 Monate verständigt. Diese Triopräsidentschaft hatte am 1. Januar 2007 mit dem Vorsitz Deutschlands begonnen, dem Portugal und Slowenien folgten.

Diese neue Form der Zusammenarbeit bot die Möglichkeit, im Interesse aller Mitgliedstaaten eine ausgewogene europäische Politik zu gestalten. Sie verbandt Staaten unterschiedlicher Größe aus verschiedenen Regionen Europas und sicherte so die politische Kontinuität in einer größer gewordenen Europäischen Union

Aufgaben des Ratsvorsitzes:

  • Vorsitzführung im Europäischen Rat, im Rat, sowie in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen des Rates, interne Organisation und Koordinierung der Ratstätigkeiten
  • Dialog mit anderen EU-Organen und Einrichtungen, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament
  • Neben der Kommission Vertretung der Europäischen Union nach außen.

Vorsitzführung im Rat:
Deutschland führte während der sechs Monate der Präsidentschaft den Vorsitz im Europäischen Rat, im Rat sowie in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen des Rates. Die Tagungen des Rates fanden in Brüssel oder Luxemburg statt; es ist darüber hinaus üblich, dass sich die Fachminister informell im Vorsitzland treffen.
Es ist Aufgabe des Vorsitzes, die Arbeit des Rates so effizient wie möglich vorzubereiten und durch die Ausarbeitung von Kompromissvorschlägen und Vermittlung zwischen den Mitgliedstaaten voranzubringen.

Dialog mit anderen Organen und Einrichtungen:
Der Ratsvorsitz führt auch den Dialog mit den anderen Organen der Europäischen Union, insbesondere mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament (EP). Er vertritt den Rat vor dem EP oder einem seiner Ausschüsse. Zu Beginn des Vorsitzhalbjahres wird dem EP jeweils das Arbeitsprogramm präsentiert, am Ende legt der Ratsvorsitz dem Parlament eine Bilanz vor. Der Ratsvorsitz berichtet dem EP regelmäßig über die Arbeiten im Rat, steht in Fragestunden zu aktuellen Themen Rede und Antwort und nimmt an Debatten zu wesentlichen Integrationsprojekten teil. Er vertritt den Rat auch in den Verhandlungen mit dem EP im Gesetzgebungsprozess. Auf ähnliche Weise vertritt die Präsidentschaft den Rat auch im Ausschuss der Regionen und im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss.

Vertretung der EU nach außen:
Der Ratsvorsitz vertritt neben der Kommission die Europäische Union nach außen.

Der Ratsvorsitz vertritt die Kommission in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Er ist unter Beteiligung der Kommission auch für die Durchführung der in der GASP gefassten Beschlüsse verantwortlich und legt im Rahmen dieser Aufgabe den Standpunkt der Union in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen dar. Er wird vom Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik unterstützt.

Der Ratsvorsitz wird bei seinen Aufgaben im Rahmen der GASP gegebenenfalls von dem Mitgliedstaat, der den nachfolgenden Vorsitz wahrnimmt, unterstützt.