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Präsidentschaftsprogramm 1.01. - 30.07.2007
Präsidentschaftsprogramm des BMJ
Inhalt
Was ist die Präsidentschaft?

Die Ratspräsidentschaft, also der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, wird von jeweils einem Mitgliedstaat turnusmäßig für sechs Monate wahrgenommen. Die Reihenfolge der Länder wird vom Rat einstimmig festgelegt. Am 1. Januar 2007 übernahm Deutschland zum zwölften Mal den Ratsvorsitz in der Europäischen Union. Auf Deutschland folgte Portugal ab 1.Juli 2007 und in der ersten Jahreshälfte 2008 Slowenien als erster der am 1. Mai 2004 beigetretenen neuen Mitgliedstaaten.
Erste EU-Triopräsidentschaft
Erstmals
hatten sich diese drei EU-Mitgliedsstaaten, deren
Präsidentschaften aufeinander folgten, auf ein gemeinsames
Arbeitsprogramm für die 18 Monate verständigt. Diese
Triopräsidentschaft hatte am 1. Januar 2007 mit dem Vorsitz
Deutschlands begonnen, dem Portugal und Slowenien folgten.
Diese neue Form der Zusammenarbeit bot die Möglichkeit, im Interesse aller Mitgliedstaaten eine ausgewogene europäische Politik zu gestalten. Sie verbandt Staaten unterschiedlicher Größe aus verschiedenen Regionen Europas und sicherte so die politische Kontinuität in einer größer gewordenen Europäischen Union
Aufgaben des Ratsvorsitzes:
- Vorsitzführung im Europäischen Rat, im Rat, sowie in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen des Rates, interne Organisation und Koordinierung der Ratstätigkeiten
- Dialog mit anderen EU-Organen und Einrichtungen, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament
- Neben der Kommission Vertretung der Europäischen Union nach außen.
Vorsitzführung im Rat:
Deutschland führte während der sechs Monate der
Präsidentschaft den Vorsitz im Europäischen Rat, im Rat
sowie in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen des Rates. Die
Tagungen des Rates fanden in Brüssel oder Luxemburg statt; es
ist darüber hinaus üblich, dass sich die Fachminister
informell im Vorsitzland treffen.
Es ist Aufgabe des Vorsitzes, die Arbeit des Rates so effizient wie
möglich vorzubereiten und durch die Ausarbeitung von
Kompromissvorschlägen und Vermittlung zwischen den
Mitgliedstaaten voranzubringen.
Dialog mit anderen Organen und
Einrichtungen:
Der Ratsvorsitz führt auch den
Dialog mit den anderen Organen der Europäischen Union,
insbesondere mit der Europäischen Kommission und dem
Europäischen Parlament (EP). Er vertritt den Rat vor dem EP
oder einem seiner Ausschüsse. Zu Beginn des Vorsitzhalbjahres
wird dem EP jeweils das Arbeitsprogramm präsentiert, am Ende
legt der Ratsvorsitz dem Parlament eine Bilanz vor. Der Ratsvorsitz
berichtet dem EP regelmäßig über die Arbeiten im
Rat, steht in Fragestunden zu aktuellen Themen Rede und Antwort und
nimmt an Debatten zu wesentlichen Integrationsprojekten teil. Er
vertritt den Rat auch in den Verhandlungen mit dem EP im
Gesetzgebungsprozess. Auf ähnliche Weise vertritt die
Präsidentschaft den Rat auch im Ausschuss der Regionen und im
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss.
Vertretung der EU nach außen:
Der
Ratsvorsitz vertritt neben der Kommission die Europäische
Union nach außen.
Der Ratsvorsitz vertritt die Kommission in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Er ist unter Beteiligung der Kommission auch für die Durchführung der in der GASP gefassten Beschlüsse verantwortlich und legt im Rahmen dieser Aufgabe den Standpunkt der Union in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen dar. Er wird vom Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik unterstützt.
Der Ratsvorsitz wird bei seinen Aufgaben im Rahmen der GASP gegebenenfalls von dem Mitgliedstaat, der den nachfolgenden Vorsitz wahrnimmt, unterstützt.


