Grundlagen der EU

Grundlagen der EU


Die Europäische Integration hat Einrichtungen entstehen lassen, die sich von früher bekannten Formen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit abheben. Die Europäischen Gemeinschaften unterscheiden sich von anderen internationalen Organisationen durch eine Verbindung von Elementen, die Ausdruck eines besonders hohen Integrationsgrades sind und unter dem Begriff der Supranationalität zusammengefasst werden. Hierzu gehört, dass in den Europäischen Gemeinschaften mit Mehrheit Beschlüsse gefasst werden, die für die Mitgliedstaaten verbindlich sind. Diese können also auch gegen ihren Willen rechtlich verpflichtet werden. Ein weiteres Kriterium der Supranationalität ist der Durchgriff der Europäischen Gemeinschaften auf die einzelnen Bürger, d.h. das Gemeinschaftsrecht berechtigt und verpflichtet nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch Private und Unternehmen. Zugleich betreffen europäische Regelungen mittlerweile fast alle Rechtsbereiche. Daher geht die Europäische Union heute weit über das hinaus, was im klassischen Völkerrecht als Staatenbund bekannt war. Auf der anderen Seite ist die Europäische Union jedoch kein Staat. Das Bundesverfassungsgericht hat sie daher als Staatenverbund bezeichnet und mit diesem Begriff ihren besonderen Charakter zum Ausdruck gebracht. Mehr über die Grundlagen der EU erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Die Entwicklung der Europäischen Union

Die Entwicklung der Europäischen Union ist geprägt von einer Intensivierung der Zusammenarbeit der Mit­gliedstaaten, die sich auf immer weitere Politikbereiche erstreckte.

Organe

Der Europäische Rat ist die oberste politische Leitungsinstanz der Union und gibt für alle Politikbereiche die politischen Ziele vor.
Die Europäischen Gemeinschaften handeln durch verschiedene Organe, die nach den Bestimmungen des Vertrages über die Europäische Union auch im Bereich der nicht vergemeinschafteten Säulen der Union tätig sind.

Rechtsetzung

Das Recht der Europäischen Union lässt sich nach verschiedenen Merkmalen einteilen.

Rechtsschutz und Gerichtsverfahren

Die Wahrung des Gemeinschaftsrechts und der Schutz der durch es begründeten Rechte der Bürger sind die Aufgabe der Gerichte in der Europäischen Union.