Rechts- und Justizpolitik

Rechts- und Justizpolitik

Barroso und Frattini

Die Zuständigkeiten der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaften sind weit gefächert und betreffen praktisch alle Lebensbereiche. Von besonderer Bedeutung sind die Zuständigkeiten, die zur Errichtung eines Binnenmarktes geführt haben. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz sind folgende Politikbereiche hervorzuheben:

Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

Der europäische Binnenmarkt führt zu einer zunehmenden Mobilität der Menschen in der Europäischen Union und hat eine Ausweitung der grenzüberschreitenden Kontakte zur Folge.

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Für die strafrechtliche Zusammenarbeit hat sich die Europäische Union das Ziel einer ausgewogenen Entwicklung unionsweiter Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung unter gleichzeitigem Schutz der Freiheit und der gesetzlich verbürgten Rechte von Einzelpersonen wie auch Wirtschaftsteilnehmern gesetzt.

Handels- und wirtschaftspolitische Aktivitäten im Zuständigkeitsbereich des BMJ

Die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes umfasst die Schaffung eines sicheren rechtlichen Rahmens im wirtschaftlichen Verkehr.

EU-Finanzprogramm Grundrechte und Unionsbürgerschaft

Durch den Beschluss 2007/252/EG des Rates vom 19. April 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Grundrechte und Unionsbürgerschaft" als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz" wird das Programm für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 begründet. Es verfolgt mehrere Ziele: Förderung einer auf der Wahrung der Grundrechte beruhenden europäischen Gesellschaft, Stärkung der Zivilgesellschaft, Unterstützung eines offenen und transparenten Dialogs, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Justiz- und Verwaltungsbehörden und den Angehörigen der Rechtsberufe.

Mitprüfende Zuständigkeit

Darüber hinaus wirkt das Bundesministerium der Justiz im Rahmen seiner mitprüfenden Zuständigkeit auch an der innerstaatlichen Willensbildung zu vielen anderen Vorhaben der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaften mit.