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Wichtige Ansprechpartner für Bürger

Verschiedene europäische Institutionen stehen als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger bereit, die Fragen zur Europäischen Union haben oder sich beschweren möchten, weil sie das europäische Recht verletzt sehen.
Die Kommission unterhält in Deutschland eine Vertretung, die Informationen über alle Aspekte der Europäischen Union bereithält. Bei konkreteren Fragestellungen steht die Bürgerberaterin der Europäischen Kommission als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Ihre Aufgabe ist die Information und juristische Beratung der Bürgerinnen und Bürger in Fragen des Gemeinschaftsrechts und dessen Anwendung im nationalen Recht.
Über zentrale Regelungen des nationalen Zivil- und Zivilprozessrechts der einzelnen Mitgliedstaaten (z.B. über die Möglichkeiten, Prozesskostenhilfe zu erlangen) sowie über den Gerichtsaufbau und die gerichtliche Zuständigkeit in den Mitgliedstaaten informiert das von der Kommission verwaltete Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen.
Das Europäische Parlament (EP) unterhält in Deutschland ein Informationsbüro, das einen Bürgerservice und umfangreiche Informationen zu allen Fragen der Europäischen Union anbietet. Über die Möglichkeit, sich mit Anfragen oder Petitionen an das EP zu wenden, informiert das Bürgerportal des EP.
Das Europäische Parlament hat auch einen Bürgerbeauftragten ernannt, an den sich jeder Bürger der Union oder jede natürliche oder juristische Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat der Union kann mit einer Beschwerde über einen Missstand bei der Tätigkeit der Organe oder Institutionen der Gemeinschaft - mit Ausnahme des Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz in Ausübung ihrer Rechtsprechungsbefugnisse - wenden kann. Mehr Informationen über den Europäischen Bürgerbeauftragten finden Sie hier.
Innerhalb der Bundesregierung sind das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Finanzen koordinierend für die Europapolitik zuständig. Die Websites dieser Ministerien enthalten ebenso weiterführende Informationen wie die des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, bei dem auch die nationale SOLVIT-Koordinierungsstelle angesiedelt ist, die von Bürgern eingeschaltet werden kann, die der Auffassung sind, dass Behörden eines anderen Mitgliedstaates die Binnenmarktvorschriften des Gemeinschaftsrechts fehlerhaft anwenden.


