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Das Kindschaftsrecht

Die rechtliche Stellung des Kindes wurde mit der Reform des Kindschaftsrechts von 1998, mit dem Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und dem Gesetz zur Verbesserung der Kinderrechte verbessert. Die Information „Das Kindschaftsrecht“ gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des Kindschaftsrechts. Sie beantwortet Fragen zum Abstammungsrecht, zum Recht der elterlichen Sorge, zum Namensrecht, zum Umgangsrecht, zum Kindesunterhaltsrecht und zum gerichtlichen Verfahren. Anhand zahlreicher Beispielsfälle sind die gesetzlichen Regelungen leicht zu verstehen und nachzuvollziehen.
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Begleitforschung
Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelungen zur Reform des Kindschaftsrechts
Kurzfassung des Abschlussberichts Verfasser: Prof. Dr. Roland Proksch (Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz)
Die Langfassung des Abschlussberichts ist im Bundesanzeiger Verlag unter dem Titel Rechtstatsächliche Untersuchung zur Reform des Kindschaftsrechts erschienen und kann dort erworben werden.


