Gewaltfreie Erziehung

Gewaltfreie Erziehung - Eine Bilanz nach Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung (2003)

Deckblatt Broschüre Gewaltfreie Erziehung
Die Bekämpfung der Gewalt, insbesondere auch im sozialen Nahbereich, ist eines der zentralen Anliegen der Bundesregierung. Zu den wichtigsten gesetzgeberischen Maßnahmen, die in den letzten Jahren zur Verwirklichung dieses Anliegens getroffen wurden, gehört das im November 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung. Mit diesem Gesetz wurde ein "Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung" im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen wurden für unzulässig erklärt.

Ziel des Gesetzes ist es, die Anwendung von Gewalt als Erziehungsmittel zurückzudrängen, ohne die Eltern zu kriminalisieren. Das Gesetz zielt daher in erster Linie auf einen Bewusstseinswandel ab. Es soll an die Eltern appelliert und das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass Gewalt kein geeignetes Erziehungsmittel ist. Gleichzeitig soll mit dem Gesetz erreicht werden, dass sich Eltern vermehrt und frühzeitig an Familienbildungs- und -beratungseinrichtungen wenden. Es ist daher auch gesetzlich klargestellt worden, dass es zu den Aufgaben der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe gehört, den Eltern Wege aufzuzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.

Die Gesetzesänderung wurde von September 2000 bis Ende 2001 durch eine bundesweite Kampagne "Mehr Respekt vor Kindern" begleitet. Diese hatte zum Ziel, die Neuregelung bekannt zu machen, die Öffentlichkeit für die schädlichen Folgen der Gewalt zu sensibilisieren und in der Bevölkerung einen Bewusstseinswandel hin zu dem neuen Leitbild einer gewaltfreien, von Respekt und Fürsorge für das Kind geprägten Erziehung zu fördern. Insbesondere ging es darum, die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und ihnen zu zeigen, dass es auch in schwierigen Erziehungssituationen Alternativen zur körperlichen Bestrafung gibt.

Den Schwerpunkt der Kampagne, die durch Presse, Rundfunk und Fernsehen sowie zahlreiche Praxisprojekte flankiert wurde, bildeten besonders bürgernahe und öffentlichkeitswirksame Vor-Ort-Aktionen, die darauf hinzielten, die Menschen unmittelbar an ihrem Wohnort anzusprechen und ihnen das neue Erziehungsleitbild zu vermitteln. In mehr als 35 Städten und Landkreisen im gesamten Bundesgebiet wurden dabei rund 500 Einzelveranstaltungen, Seminare, Vorträge, Podiumsdiskussionen, aber auch Aktionen wie Straßenfeste und Theateraufführungen ausgeführt, bei denen es darum ging, Eltern und alle am Erziehungsgeschehen beteiligten lokalen Organisationen und Institutionen zu einem gemeinsamen Dialog über Erziehungsfragen zu motivieren und so den vom Gesetz intendierten Bewusstseinswandel und eine Änderung des Erziehungsverhaltens hin zur Gewaltfreiheit zu fördern.

Um die Auswirkungen des neuen Gesetzes und der begleitenden Kampagne untersuchen zu lassen, hat die Bundesregierung eine umfangreiche Studie in Auftrag gegeben. Unter der Leitung von Prof. Kai-D. Bussmann, Universität Halle-Wittenberg, wurden eine Eltern-, eine Jugend- und eine Multiplikatorenbefragung durchgeführt. Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über die wesentlichen Ergebnisse der drei Befragungen. Sie soll Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Beratungs- und Hilfseinrichtungen ebenso wie dem Lehrpersonal von Schulen und interessierten Bürgern ermöglichen, sich in komprimierter Form über die erzieherische Praxis und die Einstellung der Beteiligten zur Anwendung von Gewalt in der Erziehung nach Einführung des neuen Gesetzes zu informieren. Wir verbinden dies mit der Hoffnung, dass das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung in der Diskussion bleibt und zunehmend akzeptiert und auch gelebt wird.


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Die Broschüre ist zu beziehen über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.bund.de
nur als Download verfügbar