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Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht bestimmt, welche unter mehreren möglicherweise miteinander kollidierenden Rechtsordnungen über eine bestimmte Rechtsfrage entscheidet. Das ist bei allen Fällen mit Auslandsbezug der Fall, also etwa bei Eheschließungen mit einer ausländischen Partnerin oder einem ausländischen Partner, bei Erbrechtsfällen mit Auslandsbezug, aber auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Eigentum im Ausland. Die Information gibt einführende Hinweise zum internationalen Ehe- und Familierecht, zur anwendbaren Rechtsordnung bei Erbrechtsfällen, zu Schuldverhältnissen mit internationalen Bezügen, zu Rechten an Sachen und zu der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. Außerdem finden Sie die wichtigsten gesetzlichen Regelungen.
Der Text der Information steht Ihnen zum Download zur Verfügung.


