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Wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen bei Arbeitseinkommen?

Die ab dem 1. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2011 für Arbeitseinkommen geltenden Pfändungsfreigrenzen finden Sie tabellarisch ablesbar hier.
Warum werden die Pfändungsfreigrenzen zum Stichtag
01. Juli 2009 nicht erhöht?
Nach 850c Abs. 2a
ZPO ändern sich die Beträge für die Berechnung der
Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre entsprechend der
Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags.
Der Grundfreibetrag in § 32a Abs. 1 Nr. 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) zum Stichtag 1. Januar 2009 ist
identisch mit dem Freibetrag zum Stichtag 1. Januar 2007 (und
2005). Das bedeutet, dass auch die Pfändungsfreigrenzen nicht
zu erhöhen sind und damit unverändert bleiben.
Die Erhöhung des Grundfreibetrages durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland hat sich trotz einer steuerrechtlichen Geltung für den gesamten Veranlagungszeitraum 2009 nicht auf die Pfändungsfreirenzen ausgewirkt, weil dieses Gesetz erst im März 2009 in Kraft getreten ist.


