Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung hat bereits fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten zu einem Bewusstseinswandel in der Bevölkerung geführt. So lautet die positive Bilanz, die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute bei der Europäischen Fachtagung „Gewaltfreie Erziehung“ vor Wissenschaftlern, Praktikern und Experten gezogen hat. Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung wurde im November 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und damit jede Art körperlicher oder seelischer Gewalt gegenüber Kindern verboten. „Unsere Gesellschaft muss alles dafür tun, dass Kinder in Liebe und Fürsorge aufwachsen können. Schläge und Ohrfeigen in der Erziehung zerstören das Urvertrauen eines Menschen schon zu Beginn seines Lebens. Ich bin daher sehr froh, dass sich das Ideal einer gewaltfreien Erziehung in der Praxis immer weiter durchsetzt“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Bei der Tagung stellte Bundesjustizministerium Zypries eine aktuelle Studie vor, die Prof. Dr. Kai-D. Bussmann im Auftrag des Ministeriums durchgeführt hat. Dafür wurden Eltern, Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter von Beratungseinrichtungen befragt. Demnach deckt sich die Erziehungseinstellung der Eltern immer mehr mit dem dort verankerten gesetzlichen Leitbild. So halten Eltern, die das Gewaltverbot kennen, die gewaltfreie Erziehung heute zu 95% für ein erstrebenswertes Ideal. Sie sind zunehmend davon überzeugt, dass sie mit Körperstrafen ihren Kindern ein falsches Verhalten beibringen und die Persönlichkeit des Kindes missachten. „Vergleicht man die erzieherische Einstellung zu Körperstrafen und das Rechtsbewusstsein der Eltern im Laufe der Zeit, so zeigt sich ein bemerkenswerter Wandel“, sagte Zypries.
Zudem hat das Gewaltverbot die Einstellung der Bevölkerung insgesamt verändert. Personen, die das Gewaltverbot kennen, haben heute deutlich weniger Zweifel, sich einzumischen. Kaum jemand würde den Verdacht einer körperlichen Misshandlung noch ignorieren. Gleichzeitig ist die Bereitschaft der Eltern gestiegen, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Dieser Wandel im Rechtsbewusstsein lässt weitere positive Entwicklungen erwarten, die sich dann auch im tatsächlichen Erziehungsverhalten der Eltern noch deutlicher zeigen werden.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch war Gewalt lange Zeit als Erziehungsmittel akzeptiert. Im Jahr 1900 war dort verankert, dass der Vater „kraft des Erziehungsrechtes angemessene Zuchtmittel gegen das Kind anwenden“ durfte. Dieses gesetzliche Züchtigungsrecht wurde zwar 1957 abgeschafft, galt gewohnheitsrechtlich aber fort. 1979 begannen die Diskussionen um ein ausdrückliches Gewaltverbot – 21 Jahre später konnte es schließlich in Kraft treten. Die Kurzfassung der Studie von Prof. Dr. Bussmann finden Sie unter www.bmj.bund.de/bussmann.


