Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens

Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens

Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestages - © bpa

Am 29. Mai 2006 stellte das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vor. Er wurde den Bundesressorts, den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.

Am 23. Mai 2007 wurde der Regierungsentwurf vom Bundeskabinett beschlossen. Entsprechend dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens wurde er zunächst dem Bundesrat zugesandt (Bundesrats-Drucksache 354/07 vom 25. Mai 2007).

Der Bundesrat begrüßte den Gesetzentwurf und nahm in seiner Sitzung vom 6. Juli 2007 Stellung (Bundesrats-Drucksache Nr. 354/07 [Beschluss] vom 6. Juli 2007). Zu dieser Stellungnahme äußerte sich die Bundesregierung im Juli 2007(Bundestagsdrucksache Nr. 16/6140 vom 25. Juli 2007, S. 74 ff.).

Der Deutsche Bundestag beriet den Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache Nr. 16/6140 vom 25. Juli 2007) in der Sitzung vom 20. September 2007 in erster Lesung und beschloss, den Entwurf an den Rechtsausschuss (federführend) und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zu überweisen.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages führte am 23. Januar 2008 eine öffentliche Sachverständigenanhörung zur GmbH-Reform durch.

Am 26. Juni 2008 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz. Der Bundesrat billigte am 19. September 2008 das vom Bundestag beschlossene Gesetz (BR-Drucks. 615/08) ohne Aussprache.

Der Bundespräsident fertigte das MoMiG am 23. Oktober 2008 aus. Es wurde am 28. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 2026) und ist seit dem 1. November 2008 in Kraft.

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