Die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk erklärte: „Patientinnen und Patienten sollen von Betroffenen zu Beteiligten werden. Das ist eines der zentralen Ziele unserer Gesundheitspolitik. Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Patientinnen und Patienten aktiv am Behandlungsgeschehen teilnehmen und zu kompetenten, gleichberechtigten Partnern ihrer Ärztin oder ihres Arztes werden. Nur dann können sie Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen.
Mit der Patientencharta haben wir einen wichtigen Schritt getan. Denn zu einem partnerschaftlichen Verhältnis gehört, dass alle Beteiligten ihre Rechte kennen und wahrnehmen. Darüber hinaus werden wir die Position der Patientinnen und Patienten in dieser Legislaturperiode weiter verbessern. Noch in diesem Jahr werden wir eine oder einen Beauftragten für die Belange der Patienten einsetzen. Sie oder er wird unabhängiger Berater sein, die Weiterentwicklung der Patientenrechte unterstützen und Sprachrohr für die Patienten in der Öffentlichkeit sein. Zudem schaffen wir mit strukturellen Neuerungen wie der Gesundheitskarte und der Patientenquittung mehr Transparenz und bringen einen funktionsfähigen Qualitätswettbewerb in Gang. Wir wollen, dass die Patientinnen und Patienten „mit den Füßen abstimmen" können und sich Ärzte und Krankenhäuser nach der Qualität der dort angebotenen Leistung aussuchen."
Die „Patientenrechte in Deutschland" wurden von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des früheren Präsidenten des Bundesgerichtshofs Dr. Karlmann Geiß erarbeitet. Mitgewirkt haben an dem Papier Vertreter der Patienten-, Ärzte- und Krankenhausorganisationen, Vertreter der Gesundheitsministerkonferenz, der Justizministerkonferenz, der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherer sowie ein gemeinsamer Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände. Ziel des Dokuments ist es, die wesentlichen Rechte und Pflichten des geltenden Rechts, die bereits einen erheblichen Patientenschutz gewährleisten, zusammenfassend darzustellen.
Der besondere Wert dieses Papiers liegt darin, dass es von allen am Gesundheitswesen Beteiligten mitgetragen wird. Dadurch gibt es die Chance, verlässliche Hinweise über einen größtmöglichen Verteiler zu verbreiten und so dafür zu sorgen, dass die Informationen tatsächlich bei Patienten und Ärzten ankommen. Die „Patientenrechte in Deutschland" sollen möglichst in jedem Wartezimmer, in jedem Krankenhaus und bei jeder Beratungsstelle für interessierte Leserinnen und Leser bereit liegen.
Die Broschüre kann unter der Telefonnummer 08001515159 (Mo - Do 8-20h) bestellt werden. Download im Internet unter Veröffentlichungen oder www.bmgs.bund.de/publikationen/gesundheit.


