Inhalt
Formblatt Europäische Insolvenzverordnung
In einer Welt, in der Handelshemmnisse weltweit abgebaut werden und
sich neue Märkte eröffnen, neue Handelszonen entstehen
und Unternehmen zunehmend grenzüberschreitend tätig sind,
gewinnen auch grenzüberschreitende Insolvenzen zunehmend an
Bedeutung. Die Europäische Insolvenzverordnung regelt
grenzüberschreitende Insolvenzen innerhalb der
Europäischen Union.
Sobald in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, an dem Gläubiger beteiligt sind, die in den anderen Mitgliedsstaaten ihren Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz haben, unterrichtet das zuständige Gericht dieses Staates oder der von diesem Gericht bestellte Verwalter unverzüglich diese Gläubiger.
Sobald in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, an dem Gläubiger beteiligt sind, die in den anderen Mitgliedsstaaten ihren Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz haben, unterrichtet das zuständige Gericht dieses Staates oder der von diesem Gericht bestellte Verwalter unverzüglich diese Gläubiger.
Hierfür ist zwingend nach Art. 42 EuInsVO das anliegende Formblatt zu verwenden, das in sämtlichen Amtssprachen der Organe der Europäischen Union mit den Worten
überschrieben ist, um Gläubigern, die der Sprache des Eröffnungsstaates nicht mächtig sind, das Verständnis zu erleichtern."Aufforderung zur Anmeldung einer Forderung. Etwaige Fristen beachten"


