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Warum überhaupt ein "Impressum"?

Das TMG erlegt bestimmten Diensteanbietern Anbieterkennzeichnungspflichten auf. Diese dienen vor allem dem Verbraucherschutz.
Die telemedienrechtlichen Anbieterkennzeichnungspflichten werden von Anbietern häufig unter der Überschrift "Impressum" erfüllt. Genau genommen handelt es sich aber nicht um ein Impressum im presserechtlichen Sinn. Vielmehr geht es um Informationen, die Handelsunternehmen im traditionellen Rechts- und Geschäftsverkehr beispielsweise auf Geschäftsbriefen ohnehin seit langem erfüllen müssen. Diese Anbietertransparenz muss auch im elektronischen Geschäftsverkehr gewährleistet sein. Statt von einem "Impressum" ist daher im Folgenden von der "Anbieterkennzeichnung" die Rede.
Verbraucher sind mit Hilfe der Anbieterkennzeichnung in der Lage, Diensteanbieter auf ihre Seriosität zu überprüfen (z. B. durch Anruf bei den zuständigen Aufsichtsstellen), bevor sie deren Dienste in Anspruch nehmen. Aber auch Unternehmen haben ein erhebliches Interesse daran, die erforderlichen Informationen über andere Marktteilnehmer zu erlangen, um ein wettbewerbsrechtlich einwandfreies Verhalten durchsetzen zu können.
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