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Fachinformationen
Hier finden Sie Informationen und Publikationen rundum die Themen
Recht und Justiz. Neben Veröffentlichungen zur fachlichen
Vertiefung stellt das Bundesjustizministerium hier Richtlinien
für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen
Angelegenheiten (RiVASt), die Rechtshilfeordnung für
Zivilsachen (ZRHO), Richlinien für das Strafverfahren und das
Bußgeldverfahren (RiStBV) und das Handbuch der
Rechtsförmlichkeit zur Verfügung.
Studien, Untersuchungen und Fachbücher

Hier finden Sie eine Reihe von Studien und Untersuchungungen, die
Sie herunterladen oder bestellen können.
Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
Die Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO) ist eine vom Bund und
den Ländern erlassene Verwaltungsvorschrift. Sie enthält
rechtsverbindliche Richtlinien für den Rechtshilfeverkehr der
deutschen Justizbehörden mit dem Ausland im Zivil- und
Handelsrecht.
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Die Durchführung der Straf- und Bußgeldverfahren ist nach der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes grundsätzlich den Ländern
anvertraut. Um gleichwohl eine weitgehend bundeseinheitliche
Sachbehandlung dieser Verfahren sicherzustellen, haben sich die
Justizminister des Bundes und der Länder auf einheitliche
Richtlinien verständigt.
Belehrungsformulare
Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)
Bei der Durchführung von Strafverfahren gelangen den Strafverfolgungsbehörden oftmals Informationen zur Kenntnis, die auch für die Arbeit anderer Stellen wichtig sein können. In vielen Gesetzen ist deshalb vorgesehen, dass die Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Informationen aus dem Strafverfahren an die zuständigen Stellen übermitteln.
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt)

Die internationale Strafverfolgung und -vollstreckung basiert im Wesentlichen auf dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) sowie völkerrechtlichen Vereinbarungen. Die Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) sind für Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Behörden in Fällen der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten bestimmt.
GmbH-Euro-Rechner
Das Euro-Einführungsgesetz (§ 86 GmbH-Gesetz) sieht vor, dass die
vor Einführung des Euro (am 1.1.1999) bestehenden Gesellschaften
mit beschränkter Haftung keinem Zwang unterliegen, ihr Stammkapital
und ihre Geschäftsanteile innerhalb eines bestimmten
Zeitraums von DM auf Euro umzustellen.
Juristische Aus- und Fortbildung

Bei der Juristenausbildung muss ein rechtswissenschaftliches
Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und der
anschließende Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung
abgeschlossen werden. Angehende Juristinnen und Juristen studieren
an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten.
Handbuch der Rechtsförmlichkeit
Seit September 2008 liegt die dritte Auflage des „Handbuchs der Rechtsförmlichkeit“ vor.
eNorm
Neben allgemeinen Informationen zum Projekt finden Sie einen Überblick über wesentliche Funktionen der Software eNorm. Sie haben die Möglichkeit zum Download von Informationsmaterial, Dokumentationen und Installationspaketen.


