Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum gestern von der Bundesregierung beschlossenen Jahressteuergesetz 2010:
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Jahressteuergesetz 2010 haben wir die gleichheitswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern im Bereich des Steuerrechts um einen entscheidenden Schritt abgebaut. Künftig werden Lebenspartner im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz und im Grunderwerbssteuergesetz genauso behandelt wie Ehegatten. Das ist ein großer Erfolg auf dem Weg zur Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten, auf die sich die Koalition nach vier Jahren Stillstand verständigt hat. Es ist gut, dass die Bundesregierung zügig gehandelt hat und die Umsetzung dieses wichtigen Vorhabens nicht auf die lange Bank schiebt. Lebenspartner, die in einer langjährigen Partnerschaft leben, gegenseitig unterhaltspflichtig sind und ihren Partner ggf. bis zum Tode pflegen, werden vom Staat endlich nicht mehr wie Fremde behandelt.
Zum Hintergrund:
Der vom Bundeskabinett beschlossene unter Federführung des
Bundesfinanzministeriums erarbeitete Entwurf des
Jahressteuergesetzes 2010 sieht im Bereich der Erbschafts-,
Schenkungs- und Grunderwerbssteuer eine völlige
Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehegatten vor. Dies
bedeutet, dass für Lebenspartner bei der Erbschafts- und
Schenkungssteuer künftig dieselbe Steuerklasse gilt wie bei
Ehegatten. Die Gleichstellung bei der Grunderwerbssteuer führt
dazu, das bei Grundstücksübertragungen zwischen
Lebenspartner - genauso wie bislang bei Ehegatten - in Zukunft
keine Grunderwerbssteuer mehr anfällt. Damit werden wichtige
verfassungswidrige Ungleichbehandlungen von Lebenspartnern
beseitigt.


