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Bundesverfassungsgerichtsentscheidung: Eilrechtsentscheidung ebnet den Weg für Griechenlandhilfe

Berlin, 10. Mai 2010

Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Eilentscheidung zur Verfassungsbeschwerde gegen das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Bundesregierung ist durch das Bundesverfassungsgericht in ihrer juristischen Auffassung bestätigt worden, dass ein Eilrechtsschutz im vorliegenden Fall nicht in Betracht kommt. Wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll, ist ein besonders strenger Maßstab für die Beurteilung der Voraussetzungen anzulegen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen, die eintreten würden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erginge, sorgsam mit der Krisensituation in der Euro-Zone abgewogen. Der von der Bundesregierung unterstützte Weg der Stabilisierung des Euros ist damit nicht versperrt.

Die Frage, wie die Stabilität des Euro angesichts der Schwäche Griechenlands gewahrt bleiben kann, ist zuerst eine politische und ökonomische.