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Bilanzkontrollgesetz stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland

Das Bilanzkontrollgesetz führt ein zweistufiges "Enforcement-Verfahren" ein, um die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen zu kontrollieren. Es stellt das Vertrauen in- und ausländischer Investoren in die Verlässlichkeit von Unternehmensabschlüssen wieder her. Damit stärkt die Bundesregierung den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Mit dem neuen Bilanzkontrollverfahren werden die Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen bei Verdacht einer Unrichtigkeit und auch ohne besonderen Anlass durch Stichproben überprüft. Dem Enforcement unterliegen die Abschlüsse jener Unternehmen, deren Wertpapiere an einer deutschen Börse zum Handel im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind.
Erste Stufe
Auf der ersten Stufe wird eine privatrechtlich organisierte
Institution als Prüfstelle für Rechnungslegung
tätig, wenn Anhaltspunkte für Bilanzfehler vorliegen.
Anhaltspunkte können sich etwa durch Hinweise von
Aktionären oder Gläubigern oder durch Berichte der
Wirtschaftspresse ergeben.
Die Wirtschaft macht von dem Angebot zur Selbstregulierung Gebrauch
und hat mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz
einen Trägerverein für eine Deutsche
Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)
gegründet.
Zweite Stufe
Immer dann, wenn das Unternehmen nicht mit der Prüfstelle
kooperiert oder es aus anderen Gründen zu keiner
einvernehmlichen Lösung kommt, prüft auf der zweiten
Stufe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin). Sie kann die Prüfung der Rechnungslegung mit
hoheitlichen Mitteln und - falls erforderlich - zwangsweise
durchsetzen.
Das Enforcement startete am 1. Juli 2005. Die BaFin kann die
Enforcement-Prüfung direkt an sich ziehen, wenn sonst
Doppelprüfungen bei Kreditinstituten,
Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen -
aufsichtliche Sonderprüfungen einerseits und
Enforcementprüfungen andererseits - drohen.
Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms u.a. und der Fraktion der FDP
Die Bundesregierung hat auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms u.a. und der Fraktion der FDP vom 10. Mai 2006 zu dem "Prüfverhalten der Deutschen Prüfstelle für Rechnungsauslegung - Ergebnisse der so genannten neuen Bilanzpolizei" geantwortet.
Die Antwort gibt einen guten Überblick über die Erfahrungen mit dem in Deutschland eingerichteten zweistufigen Enforcement-System. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich das Verfahren bewährt hat.


