Kontrollrechte der Aktionäre gestärkt
Das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen
(VorstOG) sieht vor, dass bei börsennotierten
Aktiengesellschaften künftig für jedes einzelne
Vorstandsmitglied die gesamten Bezüge unter Namensnennung
anzugeben sind. Dabei reicht nicht die Gesamtsumme der an ein
einzelnes Vorstandsmitglied gezahlten Bezüge. Verlangt wird
die Aufschlüsselung in erfolgsunabhängige und
erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger
Anreizwirkung (z. B. Aktienoptionen). Diese Aufteilung entspricht
der Empfehlung des Corporate Governance Kodex. Ziel des Gesetzes
ist die Stärkung der Kontrollrechte der Aktionäre. Es
geht um Kontrolle durch Transparenz.
Für Jahres- und Konzernabschlüsse können
Aktionäre in der Hauptversammlung von der "Opting Out-Klausel"
Gebrauch machen und für maximal fünf Jahre auf die
individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge
verzichten.