Offenlegung von Managergehältern

Offenlegung von Vorstandsvergütungen

Kontrollrechte der Aktionäre gestärkt

Mann hält überdimensionalen 100-Euro-Schein - ©iStockphoto.com/tiero
Das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG) sieht vor, dass bei börsennotierten Aktiengesellschaften künftig für jedes einzelne Vorstandsmitglied die gesamten Bezüge unter Namensnennung anzugeben sind. Dabei reicht nicht die Gesamtsumme der an ein einzelnes Vorstandsmitglied gezahlten Bezüge. Verlangt wird die Aufschlüsselung in erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (z. B. Aktienoptionen). Diese Aufteilung entspricht der Empfehlung des Corporate Governance Kodex. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Kontrollrechte der Aktionäre. Es geht um Kontrolle durch Transparenz.

Für Jahres- und Konzernabschlüsse können Aktionäre in der Hauptversammlung von der "Opting Out-Klausel" Gebrauch machen und für maximal fünf Jahre auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge verzichten.