Corporate Governance

Corporate Governance - Was ist das?

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Corporate Governance bedeutet wörtlich übersetzt „Unternehmensregierung“. Durch die Befolgung von Corporate Governance Grundsätzen soll eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und –kontrolle gewährleistet werden. Alle dafür erforderlichen Regeln werden in einem sogenannten Corporate Governance Kodex zusammengefasst. Dieser besteht aus den gesetzlichen Anforderungen und den darüber hinaus als erforderlich erkannten Grundsätzen für die Leitung eines Unternehmens. Mit der Befolgung auch dieser nicht verbindlichen aber als hilfreich und sinnvoll erkannten Grundsätze signalisiert das jeweilige Unternehmen, dass es eine gute Unternehmensführung über das gesetzlich vorgegebene und zwingende Mindestmaß hinaus verfolgt. Die Überwachung der Befolgung dieser Regeln wird als Compliance bezeichnet.

Bei der Corporate Governance geht es vordringlich um die Aufteilung der Rechte und Pflichten in großen Unternehmen, einer Art Gewaltenteilung zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionären in einer Aktiengesellschaft zum Beispiel. Anders als Gesetze kann ein solcher Kodex laufend aktualisiert und schnell an neue Begebenheiten angepasst werden und ist daher gut geeignet, aktuelle Entwicklungen in sich aufzunehmen. Da die Corporate Governance Kodexe auf dem jeweiligen nationalen Gesellschaftsrecht aufbauen, unterscheiden sie sich international. In Deutschland gibt es den Deutschen Corporate Governance Kodex für die gute Unternehmensführung in einer Aktiengesellschaft. Allerdings gibt es auch international anerkannte Grundsätze, wie z.B. die OECD-Principles on Corporate Governance.

Deutscher Corporate Governance Kodex

In Deutschland überwacht die "Regierungskommission Corporate Governance Kodex" über die Einhaltung des Corporate Governance Kodex in der Unternehmenspraxis. Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG eine gesetzliche Grundlage.

Public Corporate Governance Codex

UMAG

Nach dem Transparenz- und Publizitätsgesetz aus der letzten Wahlperiode und der Einsetzung der Cromme-Kommission ist nun ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission Corporate Governance erfolgt: Im sog. UMAG, das am 27. September 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde,  geht es um die Haftung der Organe (Vorstand, Aufsichtsrat) und die Anfechtungsklage in der Hauptversammlung.

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), einem neuen Verfahrensgesetz zur Bewältigung von "Massenprozessen" im Kapitalmarktbereich, wird ein weiterer zentraler Punkt des Maßnahmenkatalogs der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes umgesetzt. Es dient der Verbesserung der kollektiven Durchsetzung von Ansprüchen der Anleger.

Angemessenheit der Vorstandsvergütung

Die Schärfung des rechtlichen Instrumentariums trägt dafür Sorge, dass bei der Vergütung von Vorständen verstärkt Anreize für eine nachhaltige und auf Langfristigkeit ausgerichtete Unternehmensentwicklung gesetzt werden. Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung ist am 5. August in Kraft getreten.

Offenlegung von Managergehältern

Die Offenlegung der individuellen Vorstandsgehälter stärkt die Kontrollrechte der Aktionäre bzw. der Hauptversammlung. Aktionäre müssen darüber hinformiert werden, ob der Aufsichtsrat die Vergütung für jedes Vorstandsmitglied angemessen festgesetzt hat. Das Aktiengesetz verlangt schon heute, dass die Bezüge eines jeden einzelnen Vorstandsmitglieds in einem angemessenen Verhältnis zu seinen Aufgaben und auch zur Lage der Gesellschaft stehen.

Enforcement

Das Bilanzkontrollgesetz führte zum 1. Juli 2005 ein zweistufiges "Enforcement-Verfahren" ein, um die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen zu kontrollieren.

Bilanzrechtsreformgesetz

Das Bilanzrechtsreformgesetz stellt einen weiteren wesentlichen Baustein zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes dar. Zentrale Punkte sind die Fortentwicklung und Internationalisierung des Bilanzrechts und die Stärkung der Rolle des Abschlussprüfers.