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Corporate Governance - Was ist das?

Corporate Governance bedeutet wörtlich übersetzt „Unternehmensregierung“. Durch die Befolgung von Corporate Governance Grundsätzen soll eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und –kontrolle gewährleistet werden. Alle dafür erforderlichen Regeln werden in einem sogenannten Corporate Governance Kodex zusammengefasst. Dieser besteht aus den gesetzlichen Anforderungen und den darüber hinaus als erforderlich erkannten Grundsätzen für die Leitung eines Unternehmens. Mit der Befolgung auch dieser nicht verbindlichen aber als hilfreich und sinnvoll erkannten Grundsätze signalisiert das jeweilige Unternehmen, dass es eine gute Unternehmensführung über das gesetzlich vorgegebene und zwingende Mindestmaß hinaus verfolgt. Die Überwachung der Befolgung dieser Regeln wird als Compliance bezeichnet.
Bei der Corporate Governance geht es vordringlich um die Aufteilung der Rechte und Pflichten in großen Unternehmen, einer Art Gewaltenteilung zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionären in einer Aktiengesellschaft zum Beispiel. Anders als Gesetze kann ein solcher Kodex laufend aktualisiert und schnell an neue Begebenheiten angepasst werden und ist daher gut geeignet, aktuelle Entwicklungen in sich aufzunehmen. Da die Corporate Governance Kodexe auf dem jeweiligen nationalen Gesellschaftsrecht aufbauen, unterscheiden sie sich international. In Deutschland gibt es den Deutschen Corporate Governance Kodex für die gute Unternehmensführung in einer Aktiengesellschaft. Allerdings gibt es auch international anerkannte Grundsätze, wie z.B. die OECD-Principles on Corporate Governance.
Deutscher Corporate Governance Kodex

UMAG

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Angemessenheit der Vorstandsvergütung

Offenlegung von Managergehältern

Enforcement

Bilanzrechtsreformgesetz




