Inhalt
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und
Außenverhältnis von privatrechtlichen
Gesellschaften.
Im deutschen Gesellschaftsrecht gilt dabei einen sog. „numerus clausus“ der Gesellschaftsformen, d.h., die möglichen Gesellschaftsformen nach deutschem Recht sind im Gesetz abschließend aufgezählt. Zur Auswahl stehen z.B. Personen(handels)gesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) oder Kapitalgesellschaften wie die Aktiengesellschaft (AG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen finden sich in zahlreichen Spezialgesetzen, wie etwa dem AktG, dem GmbHG oder dem HGB; subsidiär finden die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung.
Im deutschen Gesellschaftsrecht gilt dabei einen sog. „numerus clausus“ der Gesellschaftsformen, d.h., die möglichen Gesellschaftsformen nach deutschem Recht sind im Gesetz abschließend aufgezählt. Zur Auswahl stehen z.B. Personen(handels)gesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) oder Kapitalgesellschaften wie die Aktiengesellschaft (AG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen finden sich in zahlreichen Spezialgesetzen, wie etwa dem AktG, dem GmbHG oder dem HGB; subsidiär finden die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung.
Die GmbH-Reform

Seit dem 1. November 2008 gilt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Es macht die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und stärkt so den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes

Deutsche Kapitalgesellschaften können dank des Zweiten
Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes leichter
über die Grenzen hinweg mit anderen Unternehmen aus der
Europäischen Union fusionieren.
Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vorgelegt. Der Entwurf sieht Vereinfachungen bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen vor und wird sich insbesondere bei der Umstrukturierung von Aktiengesellschaften auswirken.
Aktionärsrechte

Das Bundesministerium der Justiz hat schärfere Maßnahmen gegen missbräuchliche Aktionärsklagen vorgestellt. Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie sieht außerdem vor, dass Aktionäre bei börsennotierten Aktiengesellschaften ihre Stimme künftig auch elektronisch abgeben können und stärkt die Präsenz in der Hauptversammlung.
Reform des Genossenschaftsrechts
Am 18. August 2006 ist das Gesetz zur Einführung der
Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des
Genossenschaftsrechts Inkraft getreten. Es handelt sich um die
umfangreichsten Änderungen des Genossenschaftsgesetzes seit
mehr als 30 Jahren.
Europäische Gesellschaft (SE)

Seit dem 29. Dezember 2004 ist das Gesetz zur Einführung der
Europäischen Gesellschaft (SEEG) in Kraft. Die Einführung
der Europäischen (Aktien-) Gesellschaft erleichtert auch
deutschen, europaweit tätigen Unternehmen die
grenzüberschreitende Betätigung und stärkt deren
internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Neue Regeln für das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren
Seit dem 1. September 2003 ist das neue
Spruchverfahrensgesetz in Kraft. Im gesellschaftsrechtlichen
Spruchverfahren können Minderheitsaktionäre die Höhe
von Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Aktiengesetz und
dem Umwandlungsgesetz vor Gericht überprüfen lassen.
Internationales Gesellschaftsrecht

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf zum Internationalen Privatrecht der Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen auf den Weg gebracht. Für grenzüberschreitend tätige Gesellschaften, Vereine und juristische Personen ist von erheblicher Bedeutung, welches nationale Recht auf ihre Organisation anzuwenden ist.


