Patente

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Allgemeine Informationen

gläserne Schatulle mit Glühbirne
Ein Patent ist das vom Staat erteilte ausschließliche Recht, eine Erfindung zu benutzen. Somit ist es Dritten verboten, das geschützte Erzeugnis herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu besitzen. Es ist ein zeitlich begrenztes Verbietungsrecht, was entgegen der weitläufigen Meinung nicht automatisch zur Benutzung der Erfindung berechtigt. Diese kann nämlich beispielsweise trotzdem verboten sein, wenn sie gegen geltende Gesetze verstößt.

Patentrechtsmodernisierung

Der Deutsche Bundestag hat am 28. Mai 2009 ein Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen, das am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Das Gesetz vereinfacht die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof in Patent- und Markensachen.

Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes

Das Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes ist am 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Seitdem entscheidet statt des Bundespatentgerichts wieder das Deutsche Patent- und Markenamt über Einsprüche gegen erteilte Patente.

Kein Patent auf Leben - Rechtssicherheit

Das Gesetz zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie ist am 28. Januar 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 28. Februar 2005 in Kraft getreten. Das Recht schafft kein neues Patentrecht für biotechnologische Erfindungen. Das Gesetz soll vor allem Patentrecht und Patentrechtspraxis in Europa harmonisieren.