Seehandelsrecht

Seehandelsrecht wird flott gemacht

Containerschiff unter der Köhlbrandbrücke in Hamburg - ©iStockphoto.com/dipso

Am 27. August 2009 übergab die Expertengruppe den Abschlussbericht zur Reform des Seehandelsrechts. Das deutsche Seehandelsrecht soll vollständig überarbeitet und den Erfordernissen der heutigen Schifffahrt und des modernen Handels angepasst werden. Das vom Bundesministerium der Justiz vor fünf Jahren eingesetzte Expertengremium hatte den Auftrag, das gesamte Seehandelsrecht des Handelsgesetzbuchs kritisch zu untersuchen und dem Bundesministerium der Justiz Vorschläge für eine umfassende Reform vorzulegen. Dem Expertengremium gehörten neun namhafte Wissenschaftler und Praktiker aus Anwaltschaft, Verbänden und Justiz an. Diese haben in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz einen Bericht ausgearbeitet, der eine vollständige Neufassung des im Fünften Buch des Handelsgesetzbuchs kodifizierten Seehandelsrechts vorschlägt. Die Neuregelung des Seehandelsrechts ist erforderlich, da die das geltende deutsche Recht nicht mehr den heutigen Verhältnissen in der Schifffahrt entspricht. Dank moderner Technik ist die Schifffahrt beherrschbarer und vorhersehbarer als früher und die Kommunikation mit dem Schiff jederzeit möglich.

Den Bericht der Expertengruppe im Volltext finden Sie hier.