Versicherungsrecht

Das neue Ver­siche­rungs­ver­trags­ge­setz

Deckblatt Broschüre Versicherungsvertragsgesetz

Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen

Mehr und bessere Informationen für Versicherte

Die VVG Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) bestimmt, welche Informationen den Versicherungsnehmern vor dem Vertragsschluss und während der Laufzeit des Vertrages übermittelt werden müssen. Erstmals ist eine Regelung zur Kostenangabe vorgesehen. Versicherungsnehmer werden auch durch ein "Produktinformationsblatt" besser informiert. Sie erhalten künftig vor jedem Vertragsschluss ein Merkblatt, das sie in übersichtlicher und verständlicher Weise über die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages besonders wichtigen Umstände informiert.

Die Verordnung ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Die Regelungen zur Kostenangabe und zum Produktinformationsblatt traten am 1. Juli 2008 in Kraft.

 

Das neue Versicherungsvertragsgesetz - Versicherungsnehmer stärken und Transparenz erhöhen

Ledermappe mit Schriftstück und Hand die das Schriftstück unterzeichnet - ©iStockphoto.com/zdenkam

Mit dem Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts wurde zum 1. Januar 2008 das Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahr 1908 abgelöst und das Recht an die Bedürfnisse eines modernen Verbraucherschutzes angepasst.

Ziel der Reform war es, die Rechte der Versicherungsnehmer gegenüber den Versicherern in vielen Bereichen erheblich zu stärken und die Transparenz im gesamten Versicherungsrecht zu verbessern. Dies wurde durch folgende Punkte erreicht:

Versicherungsnehmer stärken

Versicherte können sich nun einfacher und umfassender als bisher über ihre Rechte und Pflichten informieren. Nach dem neuen Recht müssen die Versicherer den Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtzeitig vor Abschluss des Vertrages alle wesentlichen Vertragsunterlagen und Informationen vorlegen. Dazu gehört vor allem ein Produktinformationsblatt. Dieses enthält alle bedeutsamen Vertragsdetails in übersichtlicher und verständlicher Form. Dem Verbraucher müssen insbesondere auch Angaben zum Versicherungsumfang, zum Versicherer, zum absichernden Garantiefonds, zur Vertragslaufzeit, zu Widerrufs- und Kündigungsrechten, zum Gesamtpreis und zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren gemacht werden.

Haben Versicherte den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, werden sie durch die Reform besser gestellt: sie verlieren nicht mehr jegliche Leistungsansprüche. Anstatt nach dem Prinzip: "Alles oder nichts" bemessen sich die Folgen grober Fahrlässigkeit nun danach, wie stark das Verschulden wiegt.

Bessere Beratung

Das neue VVG verpflichtet Versicherer und Versicherungsvermittler nicht nur zu besserer Information, sondern auch zur umfassenden Beratung ihrer Kunden. Bevor ein Vertrag geschlossen wird, müssen Kunden nach ihren Wünschen und Bedürfnissen befragt und über das für sie in Betracht kommende Produkt beraten werden. Versicherer und Vermittler müssen diese Beratung auch dokumentieren.

Stärkere Transparenz

Neu ist auch, dass Versicherungsunternehmen beim Abschluss von Lebensversicherungen, privaten Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen Angaben zu den Abschluss- und Vertriebskosten machen müssen. Versicherungsnehmer erfahren so, was der angebotene Vertrag tatsächlich kostet. Im Bereich der Lebensversicherungen werden Versicherte nunmehr angemessen an den mit ihren Prämien erwirtschafteten Überschüssen und den vorhandenen stillen Reserven beteiligt.

Auch im Bereich privater Krankenversicherungen wurde die Rechtsstellung des Verbrauchers verbessert: Versicherungsunternehmen müssen vor Vertragsschluss über die Beitragsentwicklung des jeweils angebotenen Tarifs im Zeitraum der vorangegangenen zehn Jahre informieren, damit sich der Antragsteller anhand konkreter Zahlen einen Überblick über eine mögliche Entwicklung der Versicherungsprämien in der Zukunft machen kann.