Verständliche Gesetze und Bürokratieabbau

Verständliche Gesetze und Bürokratieabbau

Allgemeine Informationen

Stift auf Zahlenblatt - ©iStockphoto.com/herlordship

Ein wichtiges Ziel der Bundesregierung ist es, unnötige Bürokratie zu beseitigen - und zukünftig zu vermeiden.

Rechtsbereinigung ist ein bedeutender Teil des Bürokratieabbaus, denn Deregulierung kann nur erfolgreich sein, wenn die Rechtsordnung verständlich, effektiv und verlässlich ist. Das Bundesjustizministerium hat deshalb ein Konzept für die Rechtsbereinigung entwickelt. Damit können alle Ressorts Regelungen in ihrem Normenbestand aufspüren, die überflüssig sind. Außerdem werden aus der Rechtsbereinigung Erkenntnisse gewonnen, wie künftig noch bessere Gesetze gemacht werden können.

Regelmäßige Rechtsbereinigung ist ein wichtiger Beitrag, die Rechtsordnung verständlich, übersichtlich und zeitgemäß zu gestalten.


Bürokratieabbau: Konkrete Projekte des BMJ

Das Bundesministerium der Justiz trägt mit vielen Maßnahmen zum Abbau überflüssiger Bürokratie bei. Unter anderem hat die Modernisierung im Bereich der Registeranmeldung, des Insolvenz- und des Bilanzrechts zu einer sinnvollen Vereinfachung und wesentlichen Kosteneinsparungen geführt.

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Bürokratieabbau: Weitere Informationen

Nähere Informationen zum Thema Bürokratieabbau finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.

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Verständliche Gesetze

Gesetze sollen sprachlich richtig und möglichst verständlich sein. Das erleichtert die juristische Arbeit - die Rechtsetzung wie die Rechtsanwendung. Bürger und Bürgerinnen finden leichter Zugang zu Gesetzen. Seit 2009 gibt es eine neue Sprachberatung für alle Bundesministerien. Zehn Sprachwissenschaftler und Sprachwissenschaftlerinnen arbeiten eng mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Bundesministerien zusammen und beraten sie fachkundig bei der Formulierung von Rechtsvorschriften.

Zweites Rechtsbereinigungsgesetz

Rechtsbereinigung wird fortgesetzt: Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz.


Erstes Rechtsbereinigungsgesetz

Weniger und bessere Gesetze sind ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Ein Schritt hierzu ist die Rechtsbereinigung: Das Bundesrecht soll von überflüssigen, veralteten oder aus sonstigen Gründen überholten Rechtsvorschriften entlastet werden.

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