Angemessenheit der Vorstandsvergütung

Angemessenheit der Vorstandsvergütung

Übergabe von Geld - ©iStockphoto.com/ kgerakis

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) verabschiedet und den Bundesrat am 10. Juli 2009 passiert. Es ist am 5. August 2009 in Kraft getreten.

Durch verschiedene Regelungen trägt das Gesetz unter anderem dafür Sorge, dass bei der Festsetzung der Vergütung von Vorständen künftig verstärkt Anreize für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung gesetzt werden. Auch soll es künftig leichter möglich sein, Gehälter bei einer Verschlechterung der Lage des Unternehmens zu kürzen.

Die Bundesregierung hatte am 11. März 2009 auf Vorlage von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Formulierungshilfe zum Handels- und Aktienrecht beschlossen. Die Regelungsvorschläge waren am 17. März 2009 als Gesetzentwurf durch die Fraktionen von SPD und CDU/CSU in den Deutschen Bundestag eingebracht worden.

Weitere Informationen und die Regelungen im Einzelnen finden Sie hier.



Seite weiterempfehlen

Seite empfehlen an:

Ihre Daten:

Pflichtfelder sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet.

Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet - um den Adressaten über den Absender zu informieren, bzw. um im Fall eines Übertragungsfehlers eine Benachrichtigung zu übermitteln. Um einen Missbrauch dieses Services zu vermeiden, wird das Bundesministerium der Justiz die Identifikationsdaten (IP-Adresse) jedes Nutzers der versandten E-Mail in Form eines E-Mail-Header-Record (X_Sent_by_IP) beifügen und für einen Zeitraum von zwei Monaten speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung eines Artikels im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird das Bundesministerium der Justiz die Identifikationsdaten zur Rechtsverfolgung herausgeben.