Güterrecht

Güterrecht

Ein Spiegel, in dem ein Hochzeitspaar zu sehen ist - ©photocase.com/boing

Seit dem 1. September 2009 ist das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts in Kraft getreten.

Die Neuregelungen im Zugewinnausgleichsrecht sorgen für mehr Gerechtigkeit bei der Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung. Im Vormundschaftsrecht wird vor allem das Besorgen von Geldgeschäften für Mündel oder Betreute entbürokratisiert.

Seit 50 Jahren gibt es den Zugewinnausgleich, ohne dass er an Aktualität verloren hätte. Heute wird jede dritte Ehe früher oder später geschieden. Bei einer Scheidung wird das Vermögen der Ehegatten auseinandergesetzt. Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft), in dem die Mehrzahl der Ehepaare leben, gibt es dafür den Zugewinnausgleich. Der Grundgedanke des Zugewinnausgleichs liegt darin, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten zu verteilen. An diesem Grundgedanken ändert sich nichts. Das Reformgesetz korrigiert aber mehrere Schwachstellen, die von Betroffenen und von Rechtspraktikern aufgedeckt worden sind.

Deutsch-Französischer Wahlgüterstand
Am 4. Februar 2010 hat die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Staatsvertrag zum deutsch-französischen Wahlgüterstand gezeichnet. Deutschland und Frankreich tauschen sich schon lange und intensiv über ihr Zivilrecht aus. Aus der gemeinsamen Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrags im Jahr 2003 stammt der Wunsch, das Familienrecht beider Nationen inhaltlich anzunähern. Der deutsch-französische Wahlgüterstand macht den ersten Schritt.
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