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Reform des Unterhaltsrechts
Neues Recht seit 1. Januar 2008 in Kraft

Die Reform des Unterhaltsrechts ist ein wichtiger Schritt zu einer modernen Familienpolitik. Kinder sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig, deshalb stellen wir ihr Wohl an die erste Stelle. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, sollen die Kinder Vorrang vor allen anderen haben, d.h. sie erhalten den ersten Rang unter den Unterhaltsgläubigern. Im zweiten Rang stehen künftig alle Väter und Mütter, die Kinder betreuen - und zwar unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht. Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken. Angesichts der hohen Scheidungsquote - insbesondere von kurzen Ehen - müssen Geschiedene eine zweite Chance haben, eine Familie zu gründen und damit auch zu finanzieren. Schließlich zeigen die vielen "Patchwork-Familien", dass sich die Lebenswirklichkeit geändert hat.
Wir haben für Sie auf unseren Seiten den Gang des Gesetzgebungsverfahrens und die wesentlichen Inhalte der Reform und die wesentlichen Inhalte der Reform einschließlich der Auswirkungen auf "Altfälle" dargestellt.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens und Informationen zur Reform
Publikationen
In der Broschüre "Das Eherecht" finden Sie Informationen zu Rechtsfragen der ehelichen Lebensgemeinschaft, zu Fragen im Zusammenhang mit vorübergehendem oder dauerndem Getrenntleben der Eheleute und Darstellungen des Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts.
Die Broschüre "Wenn aus Liebe rote Zahlen werden" handelt über die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung. Diese Publikation können Sie über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beziehen.


