Strafrecht

Strafrecht

Allgemeine Informationen

Ein Turm roter Bücher - ©iStockphoto.com/winterling
Das Strafrecht ist ein methodisch selbständiger Teil des öffentlichen Rechts. Das materielle Strafrecht beschreibt die strafrechtlichen Verbotstatbestände (Voraussetzungen der Strafbarkeit) und die Rechtsfolgen, die bei der Verletzung der Verbote eintreten können.

Nationales Strafrecht

Informationen zum Nationalen Strafrecht.

Opferhilfe

Wenn Prävention nicht greift und ein wirksamer Schutz der Bürger vor Kriminalität nicht erfolgte, besteht in vielen Fällen ein Bedürfnis, den Kriminalitätsopfern zu helfen. Die Beratung und Betreuung für Opfer von Straftaten erfolgt durch unterschiedliche Träger mit unterschiedlichen Konzepten.

Wiedergutmachung NS-Unrecht

Der Bundestag hat am 8. September 2009 das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege ergänzt: Auch bei Verurteilungen wegen „Kriegsverrat“ ist künftig keine Einzelfallprüfung zur Aufhebung des Urteils mehr nötig. Damit sind alle Soldaten und Zivilisten, die durch die Militärjustiz der Wehrmacht während des Zweiten Weltkrieges als Kriegsverräter verurteilt worden sind, pauschal rehabilitiert.

Kriminalprävention

Kriminalprävention umfasst alle Maßnahmen, die der Verhütung von Straftaten, der Begrenzung des durch Straftaten entstehenden Schadens und der Eindämmung der Verbrechensfurcht der Bevölkerung dienen.

Kriminologie

Eine rationale Strafrechtspolitik bedarf u.a. einer soliden empirischen Grundlage. Das Bundesministerium der Justiz bereitet wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Kriminologie und benachbarten Wissenschaften wie z.B. Soziologie, der Psychologie und der Psychatrie für Zwecke der Strafrechtspolitik auf und stellt diese der Gesetzgebung im materiellen Strafrecht und Strafvollzugsrecht zur Verfügung.

Europäisches Strafrecht

Das Europäische Strafrecht ist die Gesamtheit der von der Europäischen Union erlassenen Rechtsakte auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts sowie die Gesamtheit der völkerrechtlichen Vereinbarungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Strafrechts.

Internationale strafrechtliche Zusammenarbeit

Die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit vollzieht sich traditionell im Rahmen der Rechtshilfe. Rechtshilfe in Strafsachen ist jede Unterstützung, die auf Ersuchen für ein ausländisches Strafverfahren gewährt wird.