Stiftungsrecht

Stiftungsrecht

Allgemeine Informationen

Im Rechtsinn ist die Stiftung eine vom Stifter durch Stiftungsgeschäft geschaffene Institution, die einen von ihm bestimmten Zweck mit Hilfe des dafür von ihm gewidmeten Vermögens verfolgt. Eine Stiftung hat anders als eine Körperschaft keine Mitglieder. Der Prototyp der Stiftung ist die im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 80 bis 88) behandelte rechtsfähige Organisation, die Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie erlangt Rechtsfähigkeit mit Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde des Landes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts stehen unter Rechtsaufsicht des Landes (sogen. Stiftungsaufsicht). Dazu enthalten die Stiftungsgesetze der einzelnen Bundesländer entsprechende Regelungen. Keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen unselbständige Stiftungen, auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftungen genannt. Sie entstehen, indem der Stifter Vermögensteile beispielsweise einer juristischen Person bürgerlichen Rechts oder einer Gemeinde mit der Maßgabe treuhänderisch überträgt, die Erträge für bestimmte Zwecke zu verwenden.

Reform des Stiftungsrechts

Das Stiftungsrecht war in der 14. Legislaturperiode ein viel diskutiertes Thema im Deutschen Bundestag, im Bundesrat und in der Öffentlichkeit. Mit der Reform des Stiftungssteuerrechts im Jahre 2000 wurde das Stiften deutlich erleichtert.

Fragen und Antworten zum Stiftungsrecht

Das Stiftungsrecht war in der 14. Legislaturperiode ein viel diskutiertes Thema im Deutschen Bundestag, im Bundesrat und in der Öffentlichkeit. Mit der Reform des Stiftungssteuerrechts im Jahre 2000 wurde das Stiften deutlich erleichtert.