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Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende" eingesetzt

Berlin, 8. September 2003
Die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, hat heute die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende" zu ihrer konstituierenden Sitzung im Bundesjustizministerium begrüßt. Die Arbeitsgruppe befasst sich im Auftrag der Bundesjustizministerin mit Fragen der Verbindlichkeit und der Reichweite von Patientenverfügungen. Sie wird bis zum Frühsommer 2004 einen Abschlussbericht, verbunden mit Eckpunkten für die Abfassung einer Patientenverfügung, erarbeiten und gegebenenfalls Empfehlungen unterbreiten, ob und in welchem Umfang gesetzliche Regelungen wünschenswert sein könnten.

„Jeder Mensch hat das Recht, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, ob für ihn im Notfall lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet werden sollen oder nicht. Wenn jemand seinen Willen schriftlich in einer Patientenverfügung festlegt, muss er die Gewissheit haben, dass diesem Willen auch dann entsprochen wird, wenn er selbst nicht mehr bei Bewusstsein ist. Viele Menschen sind aber unsicher, wie eine Patientenverfügung abgefasst sein muss, damit sie im Ernstfall auch rechtlich bindend ist. Gleichzeitig haben die Ärzte ein berechtigtes Interesse an der Verbindlichkeit der Erklärung. Für sie muss klar und eindeutig sein, wann sie lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen können, ohne strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Ich habe deshalb die Arbeitsgruppe gebeten zu prüfen, was unternommen werden muss, um Patienten, Ärzten und Betreuern bestmögliche Rechtssicherheit zu geben", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin.

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluss vom 17. März 2003 die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Patienten ausdrücklich bekräftigt, aber auch Fragen zur Durchsetzbarkeit einer Patientenverfügung aufgeworfen. Er hat entschieden, dass bei Konflikten zwischen Arzt und Betreuer beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden muss. Gleichzeitig hält der Senat eine gesetzliche Klarstellung für wünschenswert.

Zum Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppe gehört deshalb zu klären,

  • wie die Beachtung der Patientenautonomie am Lebensende bei einwilligungsfähigen und einwilligungsunfähigen Patienten sichergestellt wird,
  • welche Kriterien bei der Erstellung einer Patientenverfügung beachtet werden müssen und
  • ob und welche gesetzlichen Regelungen ggf. zur Sicherung der Patientenautonomie wünschenswert sind.

Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof a.D. Klaus Kutzer leitet die interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe. Die Justiz- und die Gesundheitsministerkonferenz der Länder entsenden je zwei Mitglieder. Hinzu kommen Interessenvertreter der Patienten, der Wohlfahrtspflege, der Hospizbewegung, der Ärzteschaft, ein Medizinethiker und je ein Vertreter der beiden großen deutschen Kirchen. Um eine effiziente Arbeit der Arbeitsgruppe sicherzustellen, war es notwendig die Zahl der Teilnehmer zu begrenzen. Die Arbeitsgruppe repräsentiert in ihrer Zusammensetzung alle mit diesem Themenkreis befassten Interessen. Für die Auswahl innerhalb der jeweiligen Interessengruppen war maßgebliches Auswahlkriterium der Grad an Repräsentanz der einzelnen Organisation. „Die ausgewählten Vertreter stellen sicher, dass die ganze Breite des Spektrums der zu diskutierenden Standpunkte und Interessen repräsentiert ist", unterstrich die Bundesjustizministerin.

Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe im Einzelnen:

  • VRiBGH a.D. Klaus Kutzer (Vorsitz)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
  • Gesamtverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes e.V.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege e.V.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V.
  • Humanistischer Verband Deutschland e.V.
  • Vormundschaftsgerichtstag e.V.
  • Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
  • Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
  • Bundesärztekammer / Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Konferenz der Justizministerinnen und –minister,
  • Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder
  • PD Dr. med. Gian Domenico Borasio,
    Lt. Oberarzt der Interdisziplinären Palliativmedizinischen Einrichtung der Universität München, Klinkikum Großhadern
  • PD Dr. H. Christof Müller-Busch
    Abteilung für Anästhesiologie, Palliativmedizin und Schmerztherapie am Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe
  • Dr. phil. Arnd T. May
    Zentrum für Medizinethik der Ruhr-Universität Bochum